IG-ED – Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des TabakerzG

Das BMEL hat einen Entwurf für Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz vorgestellt und betroffene Verbände kurzfristig um eine Stellungnahme gebeten. Der Entwurf wird zusammen mit den Stellungnahmen demnächst in den entsprechenden Bundestagsausschüssen debattiert. Dann stimmt der Bundestag darüber ab und anschließend hat auch der Bundesrat noch ein Wörtchen mitzureden. Es wird also vermutlich noch etliche Änderungen geben, bevor das Gesetz verabschiedet wird.

Die wichtigsten Punkte sind eine Ausweitung des Gesetzes auf nikotinfreie Liquids und Werbeverbote.

Der aufbereite Entwurf des BMEL kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Die Stellungnahme der IG-ED kann auch hier als PDF heruntergeladen werden.

Inhaltsverzeichnis

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

 

Die Interessengemeinschaft E-Dampfen e.V. (IG-ED) begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die dem Schutz der Verbraucher dienen. Besonderes Augenmerk verdienen hier auch heutige Raucher und die Reduzierung deren gesundheitlichen Risikos.
Wir begrüßen bei dem vorliegenden Entwurf besonders, dass hier klar zwischen E-Zigaretten und Tabakerhitzern differenziert wird. Sehr wichtig für Verbraucher ist auch, dass nikotinfreie Liquids weiterhin von der diesbezüglich unsinnigen Beschränkung auf 10 ml ausgenommen bleiben.
Weiterhin begrüßen wir den künftigen Wegfall von Warnhinweisen zu Nikotin wie “Dieses Produkt kann Nikotin beinhalten, ein Stoff der sehr stark abhängig macht.” auf Produkten, die per se kein Nikotin enthalten wie nikotinfreie Nachfüllflüssigkeiten, elektronische Akkuträger oder Austauschverdampferköpfe. 

Werbeverbot

Wir verstehen und unterstützen die Bemühungen des Gesetzgebers, Jugendliche und Nichtraucher vor gezielter Werbung zu schützen. In der jetzigen Form des Gesetzesentwurfs werden jedoch Verbraucherrechte auf Information als auch die Rechte der Händler auf Werbung unverhältnismäßig eingegrenzt. Jede Regulierung sollte sich an dem weit verminderten Schadenspotenzials von E-Dampfprodukten orientieren. Die positiven Effekte eines Umstiegs von Rauchern zu E-Dampfprodukten werden auch von Institutionen wie dem BfR und dem DKFZ bestätigt. Wir lehnen alle Regulierungen ab, die dem Verbraucher suggerieren, E-Dampfprodukte seien genauso gefährlich wie tabakverbrennende Inhalationsprodukte.

Umfragen zufolge glaubt die Mehrheit der Bevölkerung, Dampfen oder auch der Gebrauch von Tabakerhitzern sei ähnlich schädlich wie oder gar schädlicher als traditionelles Rauchen. Durch das bestehende und auszuweitende Werbeverbot ist den einzigen finanzstarken Akteuren (Händler und Hersteller) jede praktikable Möglichkeit verwehrt, diesem falschen Eindruck entgegenzuwirken. Er wird hauptsächlich dadurch gefördert, dass in den Massenmedien immer wieder potenzielle Risiken für Nichtraucher übertrieben dargestellt werden, während das verhältnismäßig wesentlich größere Risiko des Rauchens nur wenig oder gar keine Beachtung findet. Die gute Absicht hinter dieser Art der Darstellung ist verständlich, kann aber mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Raucher werden zunehmend davon abgehalten, ihr gesundheitliches Risiko durch einen Umstieg zu reduzieren. Der notorische Hinweis auf die Vorteile der totalen Askese und auf die traditionellen Entwöhnungsmittel und -methoden ist dabei nicht hilfreich, da es kaum einen Raucher gibt, der diese Binsenweisheiten nicht schon bis zum Überdruss gepredigt bekommen hat. Auch für Jugendliche und Nichtraucher erhöht sich das gesundheitliche Risiko, da sie im Falle eines Probierkonsums dazu verleitet sein könnten, gleich mit “richtigen” Tabakzigaretten zu experimentieren.

Mit dem Werbeverbot übernimmt der Gesetzgeber folglich auch die Verantwortung für eine angemessene Aufklärung der Bevölkerung. Die oft erwähnten und kritisierten Schätzungen von Public Health England und dem Royal College of Physicians “mindestens 95% weniger schädlich” / “99,5% geringeres Krebsrisiko” mögen zwar wissenschaftlich umstritten sein, sind aber wesentlich besser geeignet, dem Verbraucher einen realistischen Eindruck von der tatsächlichen Größenordnung der Risikoreduktion bei einem kompletten Umstieg zu vermitteln als die üblichen vagen Umschreibungen. 

Die Klarstellungen in den Massenmedien sollten wenigstens eine ähnliche Reichweite haben wie die irreführende Negativberichterstattung. 

Viel zu selten liest oder hört man klare Aussagen wie:

“Es wäre fatal, wenn Menschen wegen der Krankheitsfälle nicht von herkömmlichen (Zigaretten) auf E-Zigaretten umsteigen oder wenn Dampfer wieder zu Zigaretten zurückkehren.”
 (Dr. Ute Mons, Leiterin Stabsstelle Tabakkontrolle im DKFZ, Welt am Sonntag 06.10.2019)

 

“Konventionelle (Tabak-) Zigaretten haben ein so großes Schadenspotenzial, weil der Tabak verbrannt wird. [...] Dieses Potenzial für Schäden ist in E-Zigaretten nicht vorhanden.”
(Dr. Ute Mons, 07.12.2017 Magazin EU-Policies 1)

 

“(Mit E-Zigaretten) ließe sich der Verbrauch von Tabakprodukten kurzfristig halbieren, könnten bis zum Jahr 2050 zusammen gut 180 Millionen Tabaktote verhindert werden.”
(Dr. Ute Mons, FAZ 23.10.2019)

 

"Weniger als 1% der Nichtraucher werden regelmäßig Dampfer. Dampfen führt junge Menschen nicht zum Rauchen - das Rauchen unter Jugendlichen ist auf [einem] Allzeittief. ... Es gibt klare Beweise dafür, dass E-Zigaretten den Rauchern helfen, mit dem Rauchen aufzuhören"
(Peter Hajek, Tobacco Dependence Research Unit / Queen Mary University of London)

Stattdessen vernimmt man beispielsweise durch die Tagesschau zu einer Studie, die nahelegt, dass nach dem Umstieg vom Rauchen auf das Dampfen das Risiko an schweren Lungenleiden zu erkranken innerhalb von 3 Jahren von 2,6 auf 1,3 sinkt (also fast auf das Niveau eines Nichtrauchers von 1,0) die reißerische Aussage: "Dampfen genauso schädlich wie Rauchen". Zwischen den Zeilen wird dem Dampfen die Schuld an dem um 30% erhöhten Restrisiko zugeschrieben. Diese Studie wurde von namhaften Wissenschaftlern der Tabakkontrolle und Pharmazeutik stark kritisiert. Ute Mons sprach beispielsweise von reverser Kausalität, es sei naheliegend, dass das erhöhte Restrisiko Spätfolge des Rauchens sei. Prof. Dr. Bernd Mayer kritisierte die fehlende Kontrollgruppe "E-Zigaretten-Konsumenten, die vorher nicht geraucht hatten". Eine derartige Gruppe findet man in der Langzeitstudie von Professor Dr. Riccardo Polosa, der E-Zigarettenkonsumenten, die niemals vorher geraucht hatten, seit Jahren medizinisch begleitet. Auch nach jahrelangem Konsum von E-Zigaretten konnte bei keinem einzigen Probanden ein negativer Effekt des Dampfens gefunden werden (Health impact of E-cigarettes: a prospective 3.5-year study of regular daily users who have never smoked, Nature Magazine, Article number: 13825 (2017) 2.

Die bisherigen Ergebnisse dieser Langzeitstudie wurden bislang in keinem Format des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch nur angesprochen. Die IG-ED möchte hier ausdrücklich ihre Überzeugung unterstreichen, dass Raucher einen Anspruch auf vollständige Informationen und Aufklärung zu möglicher Risikominimierung haben. Ergebnisse solcher Studien gehören in die Hauptausgaben der Nachrichten. Nur dann wäre ein Werbeverbot für E-Zigaretten zu rechtfertigen.
Selbst in Großbritannien, wo von offizieller Stelle Rauchern explizit der Umstieg auf das Dampfen empfohlen wird, ist die allgemeine Desinformation durch negative Medienbericht- erstattung ein Problem, wie der neueste Bericht 3 von Public Health England zeigt.

Kann die deutsche Politik hier für eine bessere Aufklärung der Bevölkerung im Allgemeinen und der Raucher im Besonderen sorgen?

Jugendschutz

Wir möchten den Gesetzgeber bitten, im Sinnes des Jugendschutzes die Realität im Auge zu behalten. Rauchende Jugendliche sind nach wie vor ein Problem. Rauchende Jugendliche benötigen jegliche Unterstützung, ihr Laster wieder loszuwerden. Bis zur Änderung durch das Jugendschutzgesetz war es Jugendlichen möglich, mit Hilfe der elektronischen Zigarette legal ihrer Tabaksucht zu entkommen oder zumindest Risikominimierung zu betreiben. 91% der E-Zigaretten konsumierenden Jugendlichen gaben in den Befragungen zur Studie “Der Konsum von elektronischen Dampferzeugnissen unter Jugendlichen – Konsummuster in einer repräsentativen Stichprobe aus Frankfurt/Main” der Goethe-Universität Frankfurt / Frankfurt University of Applied Science (Stöver/Dichtl) an, vorher Tabak geraucht zu haben. Nur 0,3% aller Jugendlichen gaben an, vor Benutzung der E-Zigarette nicht geraucht zu haben. Der Gesetzgeber sollte seinen legislativen Gestaltungsspielraum dahingehend nutzen, bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, die aktuellen Tabakrauchkonsum bestätigt, für Jugendliche die Möglichkeit der Risikominimierung zu eröffnen und den Zugang zu, sowie Besitz und Anwendung von E-Dampf-Erzeugnissen für eine solche Zielgruppe wieder zu ermöglichen. Denn die E-Zigarette ist ein Ausstiegsgenussmittel, keine Einstiegsdroge.

Aufwandsabschätzung

Der geschätzte Mehraufwand sowohl für Verwaltung als auch für Industrie durch die Einbeziehung der nikotinfreien Flüssigkeiten in die Registrierungs- und Prüfungspflicht erscheint fragwürdig. Die geschätzten rund 500.000 Euro für die Industrie und rund 0 Euro für Verwaltung gehen komplett an der Wirklichkeit vorbei. Nikotinfreie Liquids sind derzeit weitgehend marktbeherrschend. Der Inlandsumsatz mit diesen Produkten wird von den Verbänden auf 300 bis 500 Millionen Euro jährlich geschätzt. Die Marktbreite für nikotinfreie Nachfüllflüssigkeiten umfasst mehrere Tausend Produkte. Hier wird für Registrierungskosten, Emissionsmessungen etc. ein mehrere Millionen Euro umfassender Aufwand für den Mittelstand entstehen. Es genügt nicht, sich hier auf die seinerzeit durchgeführte Studie von PWC zu verlassen, die zur Beurteilung der Kostenlage lediglich die nahezu ausschließlich Philipp Morris repräsentierende “Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e. V.” befragt hat. Es mag zutreffend sein, dass die von diesem Verband repräsentierten Mitglieder mit jeweils 1-2 Produkten und vielleicht 5-6 Geschmacksrichtungen im Sortiment nur geringen Mehraufwand für die Registrierungen und Emissionsmessungen in Kauf nehmen müssen. Doch repräsentiert dieser Verband nicht den breiten Mittelstand, der in der E-Zigarettenindustrie nikotinfreie Liquids entwickelt und jedes Jahr tausende von Produkten neu registrieren und messen lassen müsste. Mit entsprechendem Verwaltungsaufwand wäre dann auch bei den Behörden zu rechnen, die die jeweiligen Deklarationen erfassen und prüfen müssen. Der Verwaltungsaufwand ist definitiv weit größer als Null.

Hintergründe und Bedenkenswertes

Die sogenannte “EVALI Epidemie”

Nachdem inzwischen unstrittig ist, dass die Erkrankungen und Todesfälle in den USA im Zusammenhang mit der Inhalation von Vitamin-E-Acetat stehen, kann man immer wieder lesen und hören, es sei der Tabakproduktrichtlinie zu verdanken, dass wir in der EU davon verschont geblieben sind. Das ist ein beruhigender Gedanke, aber so nicht richtig.

Er impliziert, dass das Verbot von Vitaminen aufgrund von konkreten gesundheitlichen Gefahren erfolgte. Dies ist nicht der Fall. In der Tat ist die Begründung - etwas überspitzt formuliert -, dass der typische Verbraucher so dumm ist, dass er alles was Vitamine enthält, automatisch für gesund hält und vor sich selbst geschützt werden muss.

Was wäre gewesen, wenn es nicht zufällig Vitamin-E-Acetat, sondern irgendein anderes Öl gewesen wäre? Dann hätten die Verbote der TPD uns nicht beschützt, aber dennoch wären Konsumenten regulärer Dampfprodukte niemals in Gefahr gewesen. Waren sie auch in den USA nicht, obwohl die Veröffentlichung von FDA und besonders CDC lange diesen Eindruck erweckt haben.

  • Bei Vitamin-E-Acetat handelt es sich um ein Lipid, also ein nicht wasserlösliches Öl.
  • Nikotin ist nur wasserlöslich, benötigt also eine wasserartige Basis.
  • Reguläre Liquids haben als Grundstoffe PG und VG. Beides sind mehrwertige Alkohole, die ein polares Lösungsverhalten wie Wasser haben. 
  • Es ist eine Binsenweisheit, dass sich Öl und Wasser nicht vermischen. Das gilt natürlich auch für Lipide und PG/VG.
  • Der einzige Grund, Vitamin-E-Acetat zu verwenden, war das unbemerkte Strecken von THC-Öl, weil es diesem in Farbe und Viskosität ähnelt, aber wesentlich weniger kostet. Anscheinend ist das gängige Praxis bei Drogen am Schwarzmarkt.

Die anstehende Revision der Tabakproduktrichtlinie

Da die anstehende Revision der Tabakproduktrichtlinie (EU) auch Auswirkungen auf die jetzt zu ändernden Gesetze haben wird, sollten im Hinblick auf die Risikominderung für Raucher und Dampfer aus Verbrauchersicht folgende Punkte besonders gründlich überdacht werden:

  • Die Begrenzungen für nikotinhaltige Produkte auf 20 mg/ml und 10 ml bzw. 2 ml wurden begründet mit der vermeintlich hohen Toxizität des Nikotins. Inzwischen ist es wissenschaftlicher Konsens, dass diese um mindestens eine Größenordnung (Faktor 10) niedriger ist als damals angenommen. Es spricht also nichts dagegen, bei der Größe der Nachfüllbehälter das Limit auf wenigstens 100 ml anzuheben. Der durch die Begrenzung auf 10 ml Fläschchen erzeugte unnötige Plastikmüll ist ein Dorn im Auge jedes umweltbewussten Verbrauchers. Die willkürliche Begrenzung der Konzentration auf 20 mg/ml sorgt für eine künstliche Beschneidung des Marktes im Bereich kompakter, leistungsschwacher Geräte, die für einen Teil der Verbraucher besonders beim Umstieg vom Rauchen ideal wären. 4
  • Tabakrauch enthält neben Nikotin noch andere, suchtverstärkende Substanzen. Genannt seien hier in erster Linie Monoaminooxidasehemmer. Diese fehlen in E-Liquid. Der aktuelle Stand der Wissenschaft legt nahe, dass Nikotin alleine nur schwach abhängig macht, ähnlich wie Koffein. Der Wortlaut der Warnhinweise sollte entsprechend angepasst werden. 5 , 6
  • Bei den Werbeverboten sollte immer berücksichtigt werden, dass klassische Zigaretten etc. bereits allgemein bekannt sind, wohingegen die Bevölkerung über neue Produkte mit deutlich verringertem Risiko überhaupt nicht oder oft falsch informiert sind. Wenn den Händlern und Herstellern eine breite, wahrheitsgemäße Aufklärung verwehrt wird, dann steht der Gesetzgeber in der Pflicht, diese Informationslücke zu schließen. Dies ist auch im Sinne des Verbraucherschutzes, da falsche Informationen oft zu fatal falschen Entscheidungen führen. Oft gehört: “Da es ja genauso gefährlich oder noch schlimmer sein soll, rauche ich lieber weiter richtige Zigaretten. Da weiß ich wenigstens, was mich umbringt.”
  • Ebenfalls im Sinne des Verbraucherschutzes durch Risikoreduktion wäre es, das Verbot des schwedischen “Snus” zu überdenken. Es gibt eine “umfangreiche Langzeitstudie”, die klar belegt, dass der Gebrauch von Snus keine signifikanten Auswirkungen auf die Gesundheit hat. Ganz Schweden, wo Snus seit Jahrzehnten erlaubt und populär ist, bildet hier eine ausgezeichnete “Versuchs”-gruppe. 7 , 8
    Was ist die Rechtfertigung dafür, dem rauchenden Verbraucher diese Möglichkeit der Risikominderung weiterhin zu verwehren? Ein “Gateway zum Rauchen” kann man ausschließen, da Schweden die niedrigsten Raucherquoten in Europa hat. Auch in Norwegen und Island sind die Raucheranteile seit der Freigabe von Snus dramatisch gefallen. Selbst die extrem kritische amerikanische FDA hat jetzt dem Antrag eines Snusherstellers stattgegeben und seinen Produkten den exklusiven Status eines “Risikoreduzierten Tabakprodukts” zugesprochen.

 

Wir hoffen, wir konnten mit diesen Ausführungen weiterhelfen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Quellen

  1. http://eu-policies.com/news/germany-finally-embracing-vaping-harm-reduction-tool/
  2. https://www.nature.com/articles/s41598-017-14043-2
  3. https://www.gov.uk/government/news/false-fears-preventing-smokers-from-using-e-cigarettes-to-quit
  4. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3880486/
  5. https://nicotinepolicy.net/blogs/guest-blogs/27-karl-fagerstrom/82-dependence-on-tobacco-and-nicotine
  6. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4920051/
  7. https://harmreductionjournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12954-019-0335-1
  8. https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(17)32366-8/fulltext

2 Gedanken zu „IG-ED – Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des TabakerzG

  1. Super geschrieben und fachlich korrekt. Würde ev nur beim 1. Absatz noch anhängen: …….. elektronische Akkuträger oder Austauschverdampferköpfe, Zubehör, (z. B. Drähte, Watte, usw. )und Ersatzteile

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