Gesetzestexte

Internationale Abkommen und Richtlinien

WHO FCTC

Der WHO Framework Convention on Tobacco Control kann als Grund allen Übels in Bezug auf die Diskriminierung und Stigmatisierung der Raucher - und nun auch der Versuch bei den Dampfer - weltweit gesehen werden.

http://www.who.int/fctc/cop/about/en/

Das bedeutet, eine Nichtregierungsorganisation hat ein Rahmenabkommen mit Handlungsanweisungen geschrieben. Die Nationalstaaten, welche dieses Abkommen ratifiziert (unterzeichnet) haben, verpflichten sich entsprechend des Abkommens Gesetze zu erlassen. Dadurch haben im Endeffekt Menschen, welche nie demokratische gewählt wurden, Einfluss auf das Leben vieler.

Eine deutsche Übersetzung des Rahmenübereinkommens zur Tabakkontrolle findet sich bei der WHO-Kollaborationsstelle für Tabakkontrolle mit Sitz im DKFZ:

https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/fctc/FCTC_deutsche_Uebersetzung.pdf

Auch die EU unterstützt dieses Abkommen.

https://ec.europa.eu/health/tobacco/working_across_borders_de

EU TPD

Die Tabakprodukterichtlinie der EU ist eine weitere Vorstufe zum nationalen Tabakerzeugnisgesetz.

Diese wurde mit der TPD2 (Richtlinie 2014/40/EU, April 2014) überarbeitet und beinhaltet Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Herstellung, Verkauf und Aufmachung von Tabakerzeugnissen sowie "verwandte Erzeugnisse", unter welche die E-Zigarette/E-Dampfe eingestuft wurde.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32014L0040

 

Deutsche Gesetzgebung

Tabakerzeugnisgesetz und Verordnungen

Das TabakerzG ist die deutsche Umsetzung der TPD2 in nationales Recht. Bei der Umsetzung der TPD2 hat jeder EU-Mitgliedsstaat die Möglichkeit, die EU-Vorgaben zu verschärfen. Nur die Vorgaben aufzulockern ist nicht erlaubt.

Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/

Als Ergänzung zum TabakerzG gibt es auch eine Verordnung mit weiteren Details.

Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/

Jugendschutzgesetz und Nichtraucherschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz wurde in Bezug auf Tabakerzeugnisse um die "verwandten Erzeugnisse", sprich E-Dampfe, erweitert. Der Verkauf von E-Zigaretten ist somit an unter 18-Jährige verboten.

JuSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

 

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz bildet das Rahmenwerk für die verschiedenen Nichtraucherschutzgesetze in den einzelnen Bundesländer. Die E-Dampfe fällt nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz. Es gilt die örtliche Hausordnung.

BNichtrSchG: http://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/

Gerichtsurteile

Europäischer Gerichtshof (EUGH)

Bundesgerichtshof (BGH)

  • 23.12.2015 - BGH - 2 StR 525/13 - Der BGH bestätigt ein Urteil des LG Frankfurts, welchem einem Händler untersagt hat, nikotinhaltige Liquids in den Handel zu bringen. Dabei wurde aber die neue EU-Richtlinie TPD2 komplett ausser betracht gelassen.
    Link: https://openjur.de/u/872556.html

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

  • 20.11.2014 - BVerwG - BVerwG 3 C 25.13; BVerwG 3 C 26.13; BVerwG 3 C 27.13 - E-Zigarette ist kein Arzneimittel oder Medizinprodukt
    Link: http://www.bverwg.de/pm/2014/68

Oberverwaltungsgerichte (OVG)

Oberlandesgerichte (OLG)