Internationale Dampfer-Welt(en) – Ausgabe 34/2017

INTRO

Diese Woche beschäftigt die AGB von Ryanair die Dampfer, welche das Mitführen von E-Zigaretten auch im Handgepäck verbietet. Zudem wurde in einem Fernsehbeitrag des Magazins zibb im Sender rbb zur E-Zigarette massiv Desinformation betrieben.

(Anm. d. Red.)

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  • [DE] BfTG: "Britische Wissenschaftler widerlegen „Gateway-These“"
    Zur Studie aus England, welche letzte Woche veröffentlicht wurde.
  • [IR] Nord-Irland: "Regulations Restricting the Age of Sale for Nicotine Inhaling Products to Over Eighteens"
    Die Gesundheitsbehörde Nord-Irlands stellt den geplanten Gesetzentwurf vor, welcher den Verkauf von E-Dampfprodukte an unter 18jährige Jugendliche verbieten soll.
    Anmerkung: genau, erst an die Kippe gewöhnen...
  • [IR] RYAN Air: "Geschäftsbedingungen: 8.9 UNERLAUBTE GEGENSTÄNDE"
    Laut der aktuellen Geschäftsbedingungen von RYAN Air dürfen keine E-Zigaretten mit an Board genommen werden. Weder im Koffer noch im Handgepäck. Interessanterweise sind aber Lithium-Ionen Akkus mit einer Leistung bis 160Wattstunden erlaubt!!!
    D.h. die Airline hat NULL Ahnung vom Dampfen, denn einer der Hauptbestandteile einer E-Dampfe ist oft der LiIon Akku und das sind definitiv keine 160Wh. Beispiel ein Akkuträger mit einem Akku mit ca. 3600mAh hat somit max. 15Wattstunden! Merkt ihr was?
    In wie weit das Verbot kontrolliert wird, kann nicht gesagt werden.
    Laut IATA ist das mitführen von E-Dampfgeräten im Handgepäck erlaubt.
    Der irische und englische Händlerverband IVVA und IBVTA haben einen Brief an Ryanair geschrieben. Auch viele Dampfer schriftlich Druck auf die Fluglinie ausgeübt. Daraufhin wurde der Passus in der englischen AGB geändert. Wann die deutsche AGB angepasst wird ist noch nicht abzusehen.

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