BfR – Mischen Impossible?

In der jahrelangen Verunglimpfungsdebatte zum Thema e-Dampfen hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bislang eine erfrischend neutrale Position eingenommen, die konsequent an wissenschaftlich belegbaren Fakten ausgerichtet war. 

Noch am 10. Oktober hatte Frank Henkler-Stephani (BfR) bestätigt, dass in Deutschland weiterhin keine Gefahr von der E-Dampfe ausgeht. 

Letzte Woche nun ein scheinbarer Umschwung:  am 17. Oktober veröffentlicht das BfR eine Pressemitteilung, mit deren Überschrift das Institut vom “Selbstmischen von Liquids abrät”. 

Im folgenden Text warnt das BfR mit Recht vor der Nutzung von öl- oder fettbasierten Zutaten und erwähnt auch korrekterweise die gepanschten THC-Liquids in den USA. Dennoch wäre es wünschenswert und auch nur FAIR, wenn das Institut der Vollständigkeit halber empfehlen würde, die Zutaten zur Herstellung eines Liquids nur im etablierten Fachhandel zu beziehen. Denn dort kann der Verbraucher sicher sein, dass keine Gefahr von selbst gemischten Liquids ausgeht, wenn er sich an die Rezepturen hält. 

Grundsätzlich sollte kein Nutzer der E-Dampfe Stoffe in sein Liquid mischen, die für das E-Dampfen ungeeignet sind. Das ist nichts Neues und für passionierte Selbstmischer eine der ersten eisernen Regeln, die sie verinnerlichen (müssen).

Die Frage ist allerdings, ob bei den “Überschriftenlesern” die komplette Information überhaupt ankommen wird oder ob sie sich von der reißerischen Überschrift der BfR-Meldung in die Irre führen lassen und nun denken, dass selbst gemixte Liquids generell  eine Gefahrenquelle seien.

Fazit: Das BfR sollte sich auf seine ursprüngliche Position besinnen und weiterhin neutral und faktenbasiert über die e-Dampfe berichten, das gilt besonders für die Wahl der Überschriften. Das steht ihm besser!

5 Gedanken zu „BfR – Mischen Impossible?

  1. Danke, dass ihr das mit “Lesen von Überschriften” mal hervorgehoben und angemahnt habt! Das ist nämlich genau der Punkt, woran es bei ettlichen Publikationen zum Thema Dampfen gewaltig hapert.
    Beschwert man sich dann darüber, erhält man, sofern überhaupt, als Antwort Dinge wie ” …wir haben im Text ja..an dieser und jener Stelle….bla bla…”
    Das ist dann zumeist auch richtig. Jetzt kommt das “Aber”: Genau eine Überschrift, der Titel, ist das, was beim Großteil der sogenannten “Leser” dann hängenbleibt. Der vollständige Artikel wird nur selten gelesen und noch viel weniger dann auch verstanden. Das sollte auch Journalisten und Redakteuren bekannt sein, wieviele Leute nach 100 Zeichen noch beim Lesen sind, wieviele nach 200 und so weiter. Bezogen auf die Art & Weise, wie unter normalen Menschen heutzutage Information aufgenommen und weiterverbreitet wird, müssten Informationen auch aufbereitet sein. Das bedeutet für HEUTE, das ein Fazit, welches sich normalerweise am Ende eines Infortionstextes befindet, nun an den Beginn eines informationstextes wandern und schon Bestandteil der Titelzeile sein müsste.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Redakteuren und Textschreibern das bis heute entgangen ist; davon ausgehend kann man eigentlich nur schlussfolgern, das es Absicht ist. Bei den Lesern – weil man weiss, wie sie ticken – durch eine entsprechende Rethorik, “Information” zu erzeugen, die so gar nicht im gesamten Text steht. Gibt es Beschwerden – dann spricht man sich damit heraus, dass ja Ales im Text korrekt drinsteht. Das ist dasselbe Prinzip wie bei 200 Seiten langen AGBs von Dienstleistern, die genau wissen, dass 95% der Vertragsunterzeichner diese AGB nicht weiter als bis zum Ende des ersten Absatzes lesen werden VOR der Vertragsunterzeichnung.

  2. Die Interessengemeinschaf ExRaucher hat unverzüglich auf die BfR-Warung in einer öffentlichen Stellungnahme reagiert. Diese Stellungnahme wurde auch dem BfR zur Kenntnis übersandt.
    Wir sehen die vom BfR hergestellte Verbindung zwischen gepanschten Hasch- oder Öl-Liquids und den legal verkauften Aromen zum Selbstmischen als “gefährliche Mischung” von Informationen, da so fahrlässig Unsicherheiten geschürt, das Dampfen verfemt, Raucher vom Umstieg abgehalten und legale Märkte beschädigt werden.

    Da das BfR in seiner Pressemitteilung weiterhin angab, es habe auch von den Giftnotrufzentralen entsprechende Meldungen und Anfragen zu Schäden auf Grund selbst gemischter Liquids gegeben, haben wir alle zehn Zentralen (inkl. Österreich und Schweiz) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Dies geschah bereits am 21.10.2019
    Kurze Zeit später haben uns bereits drei Zentralen geantwortet; dort gab es keine signifikante Anzahl von Anfragen oder gar Meldungen.
    Sollten sich die anderen Zentralen einer Antwort enthalten, ist davon auszugehen, dass auch hier die Problematik nicht als derart gravierend betrachtet wird, dass es die Mühe einer Information oder Erläuterung wert wäre.
    Der Verweis der BfR auf die Giftnotrufzentralen erscheint somit zumindest obsolet.

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