Sehr geehrter Herr Florenz, das Zweite

Herr Florenz war so freundlich, uns auf das Anschreiben zu antworten. Er bittet darum, die Diskussion wieder zu versachlichen und Beleidigungen und Unterstellungen zu unterlassen. Dem kommen wir in der uns eigenen Sachlichkeit gerne nach. Weiterhin wolle er ja nur warnen, er sei der letzte der das Dampfen verbieten will, aber es muß ordentlich geprüft sein. Und wir sollen nicht kiffen damit, immerhin stehts im Internet, daß man das damit kann. Hier unsere Antwort:

Sehr geehrter Herr Florenz,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sicher haben auch Sie bemerkt, dass die IG-ED e.V. im Normalfall ausgesprochen sachlich und faktenbasiert argumentiert. Als Berufspolitiker dürfte es Ihnen nicht fremd sein, dass engagierten Bürgern aufgrund politisch fragwürdiger Entscheidungen auch mal der Kragen platzt - zumal wenn von berufspolitischer Seite die Inszenierung einer "Astroturf"-Kampagne vorgeworfen wird.
Gerne kommen wir Ihrer Bitte nach Versachlichung nach, wenngleich Ihre Einschätzung, die E-Zigarette ermögliche einen Einstieg in den Drogenkonsum, eher spekulativ als sachlich wirkt. Im übrigen werden in den großen Foren Beiträge, die die Möglichkeit des illegalen Drogenkonsums zum Inhalt haben, gelöscht.

Nun zur Sache: Momentan erscheint es uns so, als ob der ENVI eine Entscheidung getroffen hat, die der Pharmaindustrie ein weiteres lukratives Geschäftsfeld eröffnet. Wer außer der Pharmaindustrie sollte es sonst zuwege bringen, Zulassungen von E-Zigaretten als Arzneimittel zu finanzieren? Die expandierenden mittelständischen Betriebe werden diesen Aufwand sicher nicht betreiben können. Arzneimittelrechtlich spannend bleibt die Frage, wie man mit einem suchtpotentiellen Stoff gleichzeitig die Sucht kurieren sollte. Sie wissen auch, dass Dampfer Nikotin als Genussmittel wahrnehmen - bisher ist lediglich ein schlecht dokumentierter Fall bekannt, der auf eine Überdosierung schließen lassen könnte.

Schlussendlich immer wieder die Frage, ob man sich beispielsweise das Whiskeytrinken mit Bier abgewöhnen könnte.

JURI hat außerdem in den Amendments klar gemacht, dass eine schärfere Regulierung der E-Zigarette, auch außerhalb der TPD2, rechtlich nicht von Bestand sein wird - schließlich wandert Tabak jetzt nicht auch in die Apotheke. Einwände seitens JURI wurden insgesamt nicht berücksichtigt - und ich erinnere mich noch sehr deutlich an Herrn Schnichels Worte, dass "egal was wir beschließen eh immer irgendeiner klagt". Wir in der IG-ED rechnen damit, dass es zu Klagen kommen wird wenn Rat und Parlament ENVI folgen, gegebenenfalls werden wir uns auch einer solchen anschließen. Die Einstufung als Arzneimittel wird sicher auch mit zahlreichen Nichtraucherschutzgesetzen kollidieren - wenigstens das amüsiert die Dampfer aus der momentanen Warte.

Warum es insgesamt so schwierig sein muss, eine eigene Richtlinie fürs Dampfen zu schaffen verstehen wir von Konsumentenseite nicht. Hier ließe sich die große Kompetenz der Dampfer einarbeiten. Wir hatten auch mehrfach klargemacht, dass für die genutzten Materialien und Gemische bereits bestehende Richtlinien genutzt werden können.

Diese bestehenden Richtlinien scheinen ja für andere Produkte auch von Seiten der EU-Politiker ausreichend, um Sicherheit für Konsumenten zu gewährleisten. Ihre ständig wiederholte Darstellung, dass dies bei E-Zigaretten nur über das Arzneimittelrecht möglich sei scheint uns in Wahrheit ein Betrug am Konsumenten. Denn Arzneimittel heilen, und NRTs heilen nicht, sind also keine Arzneimittel. Bei den NRTs gelingt das nur über die Präsentation. Ob es "Zwangspräsentationsarzneimittel" geben kann und darf wird also der EuGH entscheiden müssen. Denn diesen Weg werden wir aufgeklärten Konsumenten gehen, wenn uns Freiheiten genommen werden, was laut dem JURI-Ausschuss nicht mit dem EU-Grundrecht vereinbar ist. Diese Masche mit der Sicherheit zieht nicht mehr, Herr Florenz.

Das regulierende Eingreifen der Politik in dieser Schärfe erfordert eine vorhandene Problematik. Diese existiert bei den E-Zigaretten nicht, wird aber - vom Tabakkonsum abgeleitet - einfach übernommen. Da steht es uns Bürgern und Steuerzahlern zu, von Politikern, die von unseren Geldern bezahlt werden einen angemessen differenzierten Kenntnisstand zu verlangen, gerade von einem Fachausschuss. Auch aus diesem Grund geben wir uns nicht mit einer Arzneimittelregulierung zufrieden, weil es kein Arzneimittel ist. Es dann als solches darzustellen, nur um Sicherheit zu bekommen ist keine Politik des 21. Jahrhunderts.

Zum Thema Drogenpolitik und Genussmittelmissbrauch: Noch mit jedem Stoff, den Sie frei verkäuflich erhalten können kann Missbrauch getrieben werden. Ihnen dürfte die Alcopops-Diskussion noch in Erinnerung sein, diese ist obsolet geworden, weil junge Leute, die betrunken sein wollen mittlerweile gleich zu hartem Alkohol greifen. Menschen nutzen Fahrzeuge zur Erzeugung von körpereigenem Adrenalin und so fort. Natürlich könnte die Politik weltweit versuchen, all das zu regulieren, was nicht gelingen wird. Allerdings muss die Frage gestattet sein, warum immer mehr Menschen den "Kick" suchen und die Politik weniger sozial sondern mehr regulativ diesem Umstand leidlich machtlos gegenüber steht.

Mit freundlichem Gruß, Ihre Interessengemeinschaft E-Dampfen

8 Gedanken zu „Sehr geehrter Herr Florenz, das Zweite

  1. Deutlich besser als der vorherige Brief!
    Am Montag werde ich Euch meinen Antrag zusenden 😉

  2. @Udo Laschet:
    bereits in der Petition der IG-ED e.V.vom Januar fordern wir eine eigene Richtlinie zur Dampfe. Das wurde von uns auch so im stakeholder-meeting im März gefordert.
    Zitat aus der Petition:

    Wir fordern eine Regulierung von nikotinhaltigen Erzeugnissen als Genussmittel abseits der Maßnahmen der Tabakkontrolle. Auch der Verweis auf die Arzneimittelrichtlinie ist unbefriedigend.

  3. Ich denke die ganze Schreiberei bringt überhaupt nichts.
    Ein Ausschuss der glaubt er kann unsere Grundrechte einfach überstimmen ist offensichtlich unbelehrbar, da hilft nur noch der Klageweg.

    Kann man da nicht eine Art Unterlassungklage einreichen?
    Wenn jetzt schon klar ist, dass die Beschlüsse illegal sein werden, müsste man diesen selbstherrlichen Eurokraten doch im Voraus verbieten können sowas zu beschliessen.
    Es kann doch nicht der Sinn der Justiz sein erst im Nachhinein zu urteilen.
    Wenn einer eine Straftat plant und die Polizei davon rechtzeitig erfährt, wird ja auch versucht das im Voraus zu vereiteln.

  4. Danke an die IG-ED und an seine Sprecher….
    und für Eure Worte !

    RESPEKT !

    Aber so langsam wird es Zeit, nicht nur Worte sprechen zu lassen und die „Kriegskasse“ (sorry, ist ein blödes Wort!;-) ) zu füllen !

    Ich fordere daher die IG-ED dazu auf, ein Konto zu eröffnen, wo Händler/Käufer und auch Interessierte, Ihre Spenden für eine wohlanstehende Klage vor dem Verfassungsgericht/EU hinterlegen können, damit es einem „von UNS“ ermöglicht wird, gegen diesen „SCHINDLUDER“, KLAGE einzureichen.

    Gern mit Paypal/Paysafe/Sofortüberweisung u.a. !

    Danke

    Andreas

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