Danach ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig.
Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese aus Ministeriumssicht als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei.
Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt beanstandet:
E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids sind nach Auffassung des Gerichtes kein Arzneimittel, sondern Genussmittel.
Ergänzung vom 27.03.2012:
Heute erschien eine gleichlautende Meldung auch bei Beck Aktuell.