Der nächste offene Brief an das DKFZ betreff Regulierung

Sehr geehrte Frau Dr. Pötschke-Langer, sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Regulierungsvorschläge zu E-"Inhalationsprodukten" übersenden wir Ihnen folgende vorläufige Stellungnahme:

Zuerst möchten wir unserem Befremden darüber Ausdruck verleihen, dass an keiner Stelle die E-Dampfe als das gewürdigt wird, was sie ist: Nämlich die wesentlich weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette. Bei allem Verständnis dafür, dass Ihre Einrichtung den tabakkonsumbedingten Krebserkrankungen den Kampf angesagt hat, bezweifeln wir die Kompetenz ihrer Einrichtung bei der Regulierung eines nicht krebserzeugenden Genussmittels.

Zwischenzeitlich zeitigen die von der WHO lancierten Fehlinformationskampagnen erste Erfolge, denn in den USA steigen Dampfer wieder auf Tabakzigaretten um, weil die geschürten Ängste zu groß werden.

http://tobaccoanalysis.blogspot.de/2014/10/new-research-suggests-that-anti-smoking.html?spref=tw

Wenn dies als Erfolg zu werten ist, den man in Europa auch anstrebt, bestünde sicherlich kein Grund zu Glückwünschen. Eher sollte ein Krebsforschungsinstitut alles in seiner Macht stehende tun, die nicht krebserzeugende Alternative zum Rauchen zu fördern (Stichwort harm reduction) statt sie durch eine einschneidende Regulierung unattraktiv zu machen, respektive sie durch unwissenschaftliche Negativpropaganda ganz vom Markt verdrängen zu wollen.

Die Bevölkerung ist bisher davon ausgegangen, dass die Senkung des Krebsrisikos der Bevölkerung im Interesse eines Krebsforschungszentrums liegt. Die derzeitigen Empfehlungen zur Behinderung eines Ersatzes des krebserregenden Produkts durch ein nicht krebserregendes Produkt ist in diesem Zusammenhang unverständlich. Wir bitten um Erläuterung.

Bei der Erarbeitung der TPD2 war das DKFZ nicht unerheblich beteiligt, warum also das plötzlich durch die EU-Regulierung vorraussichtlich anfallende Müllvolumen moniert wird, ist unverständlich. Auch sehen wir in Ihren Regulierungsvorschlägen keinerlei Ansätze, wie dies geändert werden könnte. Aktuelle, moderne E-Dampfgeräte, die der EU-Regulierung zum Opfer fallen sollen, erfüllen bereits heute die Anforderungen einer möglichst hohen Wiederverwertung.

Die weiteren Regulierungsentwürfe wirken etwas wirr:
E-Dampfgeräte mit Tabakgeschmack sollen frei als Tabakprodukt gehandelt werden. Wir geben hier zu bedenken, dass es keine Liquids gibt, die nach Tabak schmecken, sie sind bestenfalls eher würzig.
Grotesk wird es, wenn andere Geschmäcker als Arzneimittel gehandelt werden sollen. Es wirft sich die Frage auf, wie dieses Ansinnen rechtssicher und vor allen Dingen für den Verbraucher begreifbar umgesetzt werden soll. Sicher erinnern Sie sich an verschiedene Gerichtsurteile, die Liquids eben nicht als Arzneimittel einstufen, weil mit diesen Substanzen nichts geheilt wird - bekanntermaßen eine Grundvoraussetzung für ein Arzneimittel.

Ihre vorgeschlagene Verwirrungsstrategie setzt sich folgerichtig fort, indem apothekenpflichtige Rauchentwöhnungsmittel einer Zigarette ähneln sollen, um für Raucher attraktiv zu sein, während freiverkäufliche E-Dampfen in vereinheitlichtem, unattraktiven Design angeboten und höher besteuert sein sollen. Mit gesundem Menschenverstand fragt man sich natürlich, ob diese Maßnahmen die Intelligenz der Verbraucher nicht doch zu sehr beleidigen - aber immerhin könnte diese Strategie erneute Profite für die Pharmaindustrie generieren, die im Augenblick ja bei den Nikotinersatzprodukten wegbrechen. Obwohl ja, Ihren Verlautbarungen folgend, fast keine E-Dampfkonsumenten in der deutschen Bevölkerung zu finden sind.

Wenn man nun von den rechtlich nicht umsetzbaren Regulierungsforderungen absieht, bleibt bei Ihren Vorschlägen die Kritik der erhöhten Umweltbelastung und der Verwechslungsgefahr der tabaklosen E-Zigarette mit der Tabakzigarette. Zu diesen Ihren Bedenken gibt es eine von uns Konsumenten schon seit Längerem angedachte Lösung.

Wir sollten gemeinsam auf die EU-Kommission einwirken, dass die heutigen innovativen Geräte, die bedingt durch ihre Bauart häufig mehr als 2ml Fassungsvermögen aufweisen und bei denen alle Verschleißteile durch den Anwender auswechselbar sind, zum erwünschten Standard erklärt werden. Es würden kaum Geräte übrig bleiben, die Ähnlichkeiten mit der Tabakzigarette aufweisen. Des Weiteren sollten die Verpackungsgrößen des zum Gebrauch nötigen E-Liquids dem tatsächlichen Gefährdungspotenzial von Nikotin angepasst werden. Dies könnte den Verpackungsmüll mindestens um den Faktor 10 reduzieren. Lassen Sie uns dann gemeinsam noch ein Reinheitsgebot für E-Liquids erarbeiten, so dass es der Tabakindustrie unmöglich wird, weiterhin ihr bisheriges Geschäftsmodell mit der Beimischung von suchtverstärkenden Inhaltsstoffen fortzuführen. Diese Maßnahmen könnten aus unserer Sicht für alle Seiten erste Schritte zu einer befriedigenden Lösung sein.

3 Gedanken zu „Der nächste offene Brief an das DKFZ betreff Regulierung

  1. Pingback: Offener Brief der IG-ED an das DKFZ bezüglich der Regulierungsempfehlungen veröffentlicht | DampfGedanken
  2. Sehr gut geschrieben, dass passt!
    War mal so frei und habs auf meinen Blog mit veröffentlicht. Hoffe es ist recht so?

    Schöne Grüße und Vape on
    Daniel

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