Post fürs Bundesinstitut für Risikobewertung

Am 6. Oktober 2013 erschien im tagesspiegel.de ein Interview mit Frank Henkler vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Da die IG-ED im Oktober 2012 bei ihrem Meeting im BfR auch mit Herrn Henkler sprach wurde er zu diesem Interview angeschrieben:

Sehr geehrter Herr Henkler,

die IG-ED e.V. ist der erste nicht-kommerzielle Verein von deutschsprachigen E-Dampfern (wie sich die Nutzer der E-Zigarette selbst nennen). Wir arbeiten unentgeltlich und unabhängig von Herstellern und Händlern mit dem Ziel, über die “E-Zigarette” aufzuklären und die vielfach kursierenden Missverständnisse bzw. Fehlinformationen richtigzustellen. Wir möchten betonen, dass wir keinerlei kommerzielle Interessen vertreten – die Tätigkeit der IG-ED e.V. wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie viele Eigenleistungen der Mitglieder getragen.

Mit großem Interesse haben wir Ihr in der online-Ausgabe "Der Tagesspiegel" veröffentlichtes Interview vom 6.10. gelesen und haben dazu einige Fragen und Anmerkungen.

Zuerst möchten Sie uns bitte Quellen nennen, denen zufolge Nikotin suchtauslösend ist. Sicher ist Ihnen bekannt, dass die Pharmaindustrie gewisse Erfolge bei der Tabaksuchtbekämpfung vorweisen kann, indem dort nikotinhaltige Präparate zum Einsatz kommen. In den Beipackzetteln dieser Präparate ist nirgendwo von Suchtgefahr die Rede, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das enthaltene Nikotin keine Sucht erzeugt.

Mittlerweile gibt es jüngere Erkenntnisse, dass das Suchtpotential von Tabakprodukten in erster Linie Zusatzstoffen zu verdanken ist. Eine Suchterzeugung durch Nikotin allein konnte bis jetzt noch nirgendwo schlüssig nachgewiesen werden.

Bedanken möchten wir uns für Ihr Argument, dass man den beim E-Dampfen erzeugten Nebel auch in Nebelmaschinen vorfindet. Zur Ergänzung: Sie bräuchten 30.000 Dampfer auf der Tanzfläche, um einen solchen Nebelstoß zu erzeugen, und beim Diskonebel wird keine Flüssigkeit verwendet, die dem DAB entspricht, im Gegensatz zu handelsüblichen E-Liquids.

Zu Ihrer Aussage, einige Liquids enthielten auch Ethylenglykol, bitten wir Sie, uns entsprechende Quellen zu nennen. Uns ist bekannt, dass bei dem von verschiedenen Stellen kritisierten FDA-Bericht “Evaluation of e-cigarettes” (2009) zwar auf Ethylenglykol untersucht, aber keines gefunden wurde. Eine Probe von 40 enthielt laut dem Bericht Kleinstmengen Diethylenglykol. Hier wird von einer Verunreinigung der Probe ausgegangen. In neueren und genaueren Untersuchungen wurde weder Diethylenglykol noch Ethylenglykol in den Liquids gefunden.

Im ganzen europäischen Markt ist bis jetzt kein einziger Hersteller bekannt, der Vitamine oder Appetitzügler in die Liquids gemischt hätte. Wir unterhalten in unserem Verein eine eigene Abteilung Verbraucherschutz, sofern Ihnen also ungeöffnete und originalverpackte Proben benannter Liquids zur Verfügung stehen bitten wir zwecks genauer Analyse um Übersendung.

Wir gingen bisher davon aus, dass das Bundesamt für Risikobewertung über die Mittel verfügt, "unbekannte Substanzen" zu analysieren. Sollte dem jedoch - ausgehend von Ihren Aussagen - nicht so sein, können wir gerne behilflich sein, da wir Zugang zu Experten in Sachen biochemischer/chemischer Analyse haben.

Zwar mag es sein, dass ein Rechtsrahmen für ein Genussmittel sinnvoll ist - allerdings hat sich der Markt bis jetzt soweit selbst reguliert, dass die geforderten Angaben von den Herstellern auf Druck der Verbraucher freiwillig gemacht werden. Eine echtes Risiko dieser Produkte scheint nicht vorzuliegen, außer den üblichen Befürchtungen die prophylaktisch von den Tabakkontrolleuren auf die E-Zigaretten umgelegt werden.

Eine gesamteuropäische Regelung könnte aufgrund bestehender Richtlinien und Verordnungen längst realisiert sein, es scheint aber erklärter politischer Wille zu sein, ein Produkt, welches keinen Tabak enthält, trotzdem in einer Tabakproduktrichtlinie unterzubringen. Wem soll das nutzen?

Die Sorge, dass Jugendliche mit dem Einstieg zum Dampfen gleichzeitig den Einstieg zum Rauchen fänden entbehrt derzeit jeglicher sachlicher Grundlage, es gibt keinerlei belastbare Daten dazu - wenn Ihnen allerdings solche vorliegen würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese zusenden können.

Selbst wenn es so wäre ist es allerdings immer noch besser, wenn ein junger Mensch dampft, anstatt zu rauchen, was er schon allein deswegen nicht tun wird, weil dampfen in der Erstanschaffung kostspielig ist und weiterhin unter Jugendlichen nicht eben "cool" wirkt.

Ihre Beunruhigung darüber, dass Verbraucher flüssiges Nikotin in der Handtasche tragen, können wir nicht nachvollziehen. Zum einen sprechen Sie den Dampfern die Fähigkeit ab, eigenverantwortlich zu handeln, zum anderen hat Ihre Einrichtung bisher auch noch keinerlei Empfehlung ausgesprochen, wie zum Beispiel Haushaltsreiniger oder hochprozentige Alkoholika (deren Toxizität die der E-Liquide um ein vielfaches überschreiten können) zu transportieren oder zu nutzen sind.

Zu guter Letzt möchten wir auf den Nachweis von Aldehyden in halb leeren Verdampfern zu sprechen kommen. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass die erprobten Geräte weit außerhalb ihrer Spezifikation betrieben wurden. Wenn man natürlich mit einem für Tabakzigaretten eingestellten Zugroboter einen manipulierten Verdampfer nahezu in Brand setzt ist es kein Wunder, dass Aldehyde frei werden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns antworten - auf hoffentlich wissenschaftlich basierten Erkenntnissen. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass wir diese E-Mail und Ihre etwaige Antwort auf unserer Internetpräsenz und in den einschlägigen Foren veröffentlichen.

Mit freundlichem Gruß

7 Gedanken zu „Post fürs Bundesinstitut für Risikobewertung

  1. Hallo liebes IG ED Team,
    dieser brief ist wirklich super gut formuliert und bringt es auf den Punkt, was für unsinnige Argumente überall aufgeführt werden,um die E-Zigarette in Misskredit zu bringen.
    Ich bin echt sehr, sehr gespannt auf die Antwort.
    Oder werden sie überhaupt antworten,denn langsam sollte denen doch die Argumente ausgehen,oder?

    LG Anja

  2. In der Regel bekommt man keine Antwort wenn man Lügner und Betrüger enttarnt hat.

    Es ist schon traurig und eine Schande wenn man miterleben muß welche Institutionen sich alle vor den Karren der Lobbyisten spannen lassen.

    Der Artikel der IG-ED läßt sich gut lesen,schön und sachlich formuliert.

    LG Dirk

  3. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollte sich ruhig selber mal untersuchen… oder andere bitten. Wenn man selber nicht die Möglichkeiten hat, kann man sich ja mal helfen lassen 😉
    Habt Ihr gut geschrieben, eine Antwort würde ich allerdings nicht erwarten. Vielleicht sollte man diesen Brief auch an den tagesspiegel.de schicken?!

  4. ja Ralph P.,das ist eine super Idee. Öffentlich machen,und seine Stellungsnahme dazu auch,das wär`s doch.

  5. Alles ist im Text auf den Punkt gebracht.Ich hoffe nur das die Politiker Berater mit Sachverstand die nicht von Lobbyisten geschmiert sind um sich haben.Es muss doch endlich mal Schluss sein mit Gerüchten und Lügen ,sowie den Falschmeldungen in den Medien über die E-Zigarette.

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