Die IG-ED schreibt den Landtag NRW an

Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen wird im November zum zweiten Mal gelesen. Aus diesem Grund haben wir die Fraktionschefs des Landtages und die Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses angeschrieben. Schließlich geht es darum, das Dampfen in dieses Gesetz mit aufzunehmen.

Hier unser Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die Interessengemeinschaft E-Dampfen, sind ein seit August 2011 bestehender privater und unabhängiger Verein, der es sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, irreführenden, falschen oder dem Dampfen an sich schadenden Aussagen und Informationen entgegen zu wirken.

Im November 2012 wird im Landtag die zweite Lesung zur geplanten Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes durchgeführt. In diesem Zusammenhang bitten wir darum, folgende Fragen durch die dort anwesenden Fachexperten zu beantworten und uns das Ergebnis zukommen zu lassen:

  1. Worauf stützt sich die Aufnahme der E-Zigarette in das NRSG?
  2. Welche Untersuchungen liegen vor, die eine Schädigung Dritter nachweisen?
  3. Welche konkreten Schädigungen Dritter wurden bisher nachgewiesen?
  4. Wenn es Studien zu Emissionen gibt: In welcher Größenordnung bewegen sich eventuell vorhandene bedenkliche Emissionen? In welchem Verhältnis stehen diese Emissionen z.B. im Vergleich zu den Emissionen einer Kerze oder denen an einer Tankstelle?
  5. Sofern es keine ausreichenden Belege für eine Gefährdung gibt: Ist es rechtlich zulässig, die Nutzung von E-Zigaretten nur "auf Verdacht" in das NRSG aufzunehmen?
  6.  
    Das Nichtraucherschutzgesetz regelt explizit die Gefahren des Passivrauchens. Diese Gefahr basiert zu 85 %  auf dem sogenannten Nebenstromrauch. Nicht nur, dass E-Zigaretten keinen Rauch emittieren, Nebenstrom existiert nicht einmal. Die Inhaltsstoffe unterliegen bei anderen Anwendungen keinerlei Regelung durch das NRSG. Propylenglykol wird z.B. in Nebelmaschinen eingesetzt. Zur Veranschaulichung: Die 10-minütige Benebelung einer Tanzfläche mit Propylenglykol gilt als unbedenklich. Um diese Menge mit E-Zigaretten zu erreichen müssten ca. 30.000 (in Worten dreißigtausend) E-Zigaretten aktiviert werden. Lebensmittelaromen werden in vielen Lifestyleprodukten des Alltags vernebelt (Raumsprays, Parfums, Deos) und verbrannt (Duftkerzen), ohne dass hier ein Bedarf generiert wird, passive Nutzer zu schützen. Nikotin war und ist keine Gefahr im Zusammenhang mit Passivrauch, es ist nachweislich nicht kanzerogen und wird auch zum Großteil vom Nutzer absorbiert. Die Passivrauchgefahr geht, wie das Wort es auch besagt, vom Rauch, und hier - wie zuvor schon erwähnt - insbesondere vom Nebenstromrauch aus. Rauchen ist definiert als "das Verbrennen von Pflanzenteilen zum Zweck der Inhalation in die Mundhöhle und in die Atemwege". Beim Konsum der E-Zigarette findet keinerlei Verbrennung und somit auch keine Umwandlung von Stoffen statt. Folglich besteht keinerlei Handlungsbedarf, die E-Zigarette einer Regelung im Nichtraucherschutzgesetz zuzuführen.

    Im Folgenden finden Sie Studien und Untersuchungen, die belegen, dass die Emissionen einer E-Zigarette in einem zu vernachlässigenden Bereich liegen, der keine regelungsbedürftige Gefahr für Dritte darstellt.

    - Studie des Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI): Does e-cigarette consumption cause passive vaping?
    http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22672560

    - Studie G. Romagna et al.: Characterization of chemicals released to the environment by electronic cigarettes use
    http://clearstream.flavourart.it/site/wp-content/uploads/2012/09/CSA_ItaEng.pdf

    - Studie Flouris, A.D., et al. - Acute effects of electronic and tobacco cigarette smoking on complete blood count. Food Chem. Tox- icol. (Oct 2012)
    http://dx.doi.org/10.1016/j.fct.2012.07.025

    - Studie T. R. McAuley et al. Comparison of the effects of e-cigarette vapor and cigarette smoke on indoor air quality (Oct 2012)
    http://informahealthcare.com/doi/abs/10.3109/08958378.2012.724728

    - Gutachten Wessling Labor
    http://vd-eh.de/CAL12-09556-4.pdf

    Aufgrund dieser Sachlage vertreten wir den Standpunkt, dass aus dem in der Novellierung (Drucksache 16/125, Seite 13, Begründung A, Allgemeines) wie folgt aufgeführten Satz

    "Ferner ist ein allgemeines Rauchverbot geregelt, ohne Unterscheidung hinsichtlich des Konsums bestimmter Produktgruppen wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Kräuterzigaretten oder elektrischer Zigaretten."

    die elektrischen Zigaretten zu streichen sind, und diese somit keine Erwähnung im NRSG finden.

    Eine anderweitige Entscheidung dürfte voraussichtlich auch nur wenig rechtssicher sein.
    Dieses Schreiben werden wir in den einschlägigen Foren für elektrisches Dampfen, den großen sozialen Netzwerken wie facebook und google+ sowie auf unserer Homepage veröffentlichen.

6 Gedanken zu „Die IG-ED schreibt den Landtag NRW an

  1. Sehr gut geschrieben und ich bin schon gespannt, ob ihr darauf eine Antwort bekommt bzw. ob die das Schreiben beachten. Leider kann man sich dabei nie sicher sein, schließlich ignorieren die ja auch konsequent jegliche Studien die nicht ihren Vorstellungen entsprechen 🙁

  2. Aloha 🙂

    Interessant!? fand ich in dem Zusammenhang die Info, dass der Link auf diese Seite extrem gefährlich ist und verboten gehört:

    “Das sagt das landtags-besuchernetzwerk dazu:” Internet Policy has restricted access to this location: (belongs to category: Alcohol & Tabacco””

    Also lasst die Kinderchen mal weiter beschützt und gehütet Politik machen 😉

    Cheers,
    Volker

  3. Hallo,
    gut geschrieben nur ob die das Hören wollen?
    Hoffe ich mal das es nicht bei einer falschen Abteilung oder der falschen Vorzimmer Dame die nichts damit anfangen kann liegen bleibt 😉
    „Oder Hausmeister, Putzfrau, Spamfilter oder … usw.“

    Der Satz mit der Gleichstellung E-Dampfe und Zigarette kommt doch eigentlich aus der Industrie dachte ich. Warum Industrie, ja weil wer Rauchen will darf Pause machen und wer Pause macht geht z.B. zur Stempeluhr und das ist dann keine Arbeitszeit.
    Da kommen schon ein paar Minuten zusammen denke ich mal.
    Mal überschlagen 8Std.? 6X 5min bei ca. 200 Arbeitstagen .. 6000min ~ 100Std 🙂

    Ein Schelm wer böses denkt oder so?

    Im Grunde ist es nur noch traurig wie das Unternehmen D geführt wird.

    Wünsche immer gut Dampf und vor allem viel Erfolg!!!

    Gruß, Stefan

  4. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass hier die Begründung des alten NRSG aus NRW einen völlig neuen Anstrich zu geben.
    In der Begründung zum NRSG von 2007 steht auf Seite 7 eindeutig:

    § 3 Rauchverbot
    Zu Absatz 1

    Absatz 1 normiert ein umfassendes Rauchverbot für die genannten und näher bestimmten Regelungsbereiche. Das Rauchverbot betrifft das Rauchen aller Tabakprodukte einschließlich des Inhalierens des Tabakrauchs mittels Wasserpfeife oder des Rauchens unter Verwendung anderer Hilfsmittel. Gesetzlich eingeräumte Ausnahmen von dem grundsätzlich strikten Rauchverbot sind nur unter den in den Absätzen 2 is 8 formulierten Voraussetzungen möglich. Regelungen zum Rauchverbot in Gaststätten werden in § 4 getroffen.

    Das NRW NRSG wurde explizit für den Schutz vor Tabakpassivrauch ins Leben gerufen. Hier jetzt “durch die kalte Küche” den Sinn und Zweck des Gesetzes zu erweitern, ist nicht gerade die feine englische Art.
    Richtig witzig wird das ganze sogar, wenn man sich vor Augen hält, dass Frau Ministerin Steffens in der Vergangenheit (und auch heute noch) sagt(e) :

    ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen

    und damit die E-Zigarette unter das NRSG stellt.
    “Ein allgemeines Rauchverbot” -> Stimmt!
    Allerdings ein Allgemeines Rauchverbot von TABAKPRODUKTEN!
    Und das die E-Zigarette KEIN Tabakprodukt ist, wurde Frau Ministerin Steffens sogar schon Höchstrichterlich mitgeteilt.

    Kann man das eigentlich als “Lüge” bewerten?

    Rursus

    P.S. RICHTIG dolle Unterhaltsam ist, dass auf der o.A. Seite des MGEPA NRW mittlerweile auf das Bundesnichtraucherschutzgesetz und NICHT auf das NRW NRSG bezug genommen wird und damit ein Verbot im Bundesland NRW begründet wird.

  5. Ist es noch zu früh oder warum wird nicht schon jetzt eine Petition gegen die Aufnahme der E-Zigaretten ins NRSG angestrengt?

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