Internationale Dampfer-Welt(en) – Ausgabe 16/2017

INTRO

Prof. Dr. Mayer konnte in zwei TV Interviews über die Vorteile des Dampfens sprechen. Aufgrund der hohen Resonanz hat er nun auch eine Kurzinformation zur E-Zigarette für Verbraucher erstellt, welche auf der IG-ED e.V. Webseite heruntergeladen werden kann.

Für die deutschen Dampfer besteht ein Hoffnungsschimmer in Bezug auf das geplante Mentholverbot in Liquids mittels 2. Änderungsverordnung zum Tabakerzeugnisgesetz.

(Anm. d. Red.)

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  • [DE] Bundesrat Fachausschussempfehlung:Ausschussempfehlung zu Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
    Die Fachausschussempfehlung empfiehlt das Mentholverbot bei E-Zigaretten in der 2. Verordnung zur Änderung des TabakerzG zu streichen, da Menthol im Liquid nicht der Inhalationserleichterung dient. Erst ab 24mg/ml Nikotin im Liquid ist eine Inhalationserleichterung feststellbar, aber es dürfen nach TabakerzG und TPD2 nur bis zu 20mg/ml nikotinhaltige Liquids verkauft werden und daher ist ein Mentholverbot nicht begründbar.
    Hier folgen sie dem Gutachten von Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer, welcher dieses im Auftrag des BfTG e.V. erstellt und eingereicht hat.
    Aktueller Entwurf der Zweiten Änderungsverordnung zum TabakerzG kann hier eingesehen werden.
  • [DE] IG-ED e.V.:Kurzinformation zur E-Dampfe für Verbraucher
    Veröffentlichung von Prof. Dr. Mayers Kurzinformationen über die E-Zigarette für Verbraucher.

 

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