Die IG-ED schreibt den Rat der EU an.

Wie viele andere Dampfinitiativen hat auch die IG-ED den Rat der EU angeschrieben. Wir hoffen, das unsere Einwände bei den anstehenden Beratungen zur TPD2 dort Gehör finden werden. Für die nicht deutschsprachigen EU-Politiker haben wir dieses Schreiben auch in englisch versendet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die IG-ED e. V. ist der erste Konsumentenverein deutschsprachiger E-Dampfer (wie sich die Nutzer der E-Zigarette selbst nennen). Wir arbeiten unentgeltlich und unabhängig von Herstellern und Händlern mit dem Ziel, über die “E-Zigarette” aufzuklären und die vielfach kursierenden Missverständnisse und Fehlinformationen richtigzustellen. Wir möchten betonen, dass wir keinerlei kommerzielle Interessen vertreten – die Tätigkeit der IG-ED e. V. wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie viele Eigenleistungen der Mitglieder getragen.

Aktuell ist die Zukunft der e-Zigarette durch die Frage, nach welcher Richtlinie sie nun reguliert werden wird, ungewiß. Folgt man dem Parlamentsbeschluss, wird sie wie ein Tabakprodukt reguliert, obwohl sie keinerlei Tabak enthält, und folgt man weiter den Vorschlägen der Kommission, soll sie ab einem bestimmten Nikotingehalt als Arzneimittel eingestuft werden. Wird dabei also schlussendlich ein nicht tabakhaltiges Produkt als Arznei in einer Tabakrichtlinie etabliert werden?

Bisher wurden vom Rat unverständlicherweise weder die IG-ED e. V. noch andere Konsumentenverbände gehört. Auf entsprechende Rückfrage erhielten wir die Auskunft, dass auch der Händlerverband keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhielt.

Wir als langjährige Konsumenten der E-Zigarette sehen diese Einordnung von nikotinhaltigen Produkten als unverhältnismäßig und sachlich unangebracht an. Gesundheitsschutz und Sicherheit der Produkte werden immer wieder als Vorwand für eine Regulierung nach der Arzneimittelrichtlinie angeführt. Da die E-Zigarette weder heilt noch als Heilmittel beworben wird, sondern ein eigenständiges Genussmittel darstellt, kann ihre Verwendung nicht als Rechtfertigung zur Aufnahme in die Arzneimittelrichtlinie dienen. Dass die E-Zigarette nicht der RL 2001/83/EG entspricht haben auch schon einige deutsche Gerichte festgestellt. Als Konsumenten würden wir die e-Zigarette gerne in einer eigenen Richtlinie sehen, basierend auf den bereits vorliegenden allgemeinen Regelungen. Warum das politisch nicht realisierbar erscheint ist für uns unverständlich - und es irritiert die Verbraucher insoweit, dass viele lieber weiter rauchen anstatt zur wesentlich weniger gefährlichen Alternative zu greifen.

Der Rechtsausschuss im Europaparlament (JURI) unter Leitung von Herrn Lehne hat in seinen Amendments klar gemacht, dass eine schärfere Regulierung der E-Zigarette, auch außerhalb der TPD2, rechtlich nicht von Bestand sein wird. Das weniger gefährliche Instrument zur Nikotinaufnahme dürfe auf keinen Fall restriktiver reguliert werden als die gesundheitsschädliche, krebserregende Tabakzigarette. Die Einwände seitens JURI wurden jedoch in keiner Weise berücksichtigt. Wir in der IG-ED rechnen damit, dass es zu Klagen kommen wird, wenn der Rat die e-Zigarette ab einem bestimmten Nikotingehalt als Arzneimittel einstuft oder in anderer Form kaputtregelt; gegebenenfalls werden wir uns von Verbraucherseite einer solchen anschließen.

Sicherheit gewährleisten die existierenden Richtlinien (z. B. Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit) die auch auf andere Konsumprodukte Anwendung finden. Gesundheitsschutz sollte so wie z. B. bei Lebensmitteln und Kosmetikprodukten an der Realität gemessen werden und nicht von einem Tabakprodukt abgeleitet werden welches weder in der Zusammensetzung noch in der Art und Weise wie es konsumiert wird eine Gemeinsamkeit aufweist - außer den Inhaltsstoff Nikotin. Und der ist weder verboten noch als Arzneimittelwirkstoff registriert. Er findet nur Verwendung in Ersatzprodukten / Rauchentwöhnungshilfsmitteln als Präsentationsarzneimittel, das aber nicht etwa, weil vom Wirkstoff eine Heilwirkung ausginge. Die oft postulierte Gefährlichkeit der e-Zigarette aufgrund unbekannter Inhaltsstoffe findet bisher keine wissenschaftliche Grundlage, eher scheint, jüngeren Untersuchungen folgend, das Gegenteil der Fall.

Im Gegensatz zu NRT Nikotinersatzprodukten, wie z.B. Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummi ist die E-Zigarette eine marktorientierte, verbrauchergeführte Revolution, die nicht einmal öffentliche Gelder erfordert. Durch ihre Vielfalt an Formen, Größen und technischen Eigenschaften, die heutzutage nur aufgrund der Marktimpulse durch die Verbraucher existieren, passt sich die e-Zigarette im Gegensatz zu den üblichen NRT´s vollkommen den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Verbrauchers an.

Mit der e-Zigarette ist erstmals ein Produkt auf den Markt gekommen, das Rauchern nicht das Schreckgespenst "Entwöhnung" als Ausweg zum erwiesenermaßen gesundheitsschädlichen Weiterrauchen aufdiktiert, sondern ihnen einen dritten Weg anbietet: Man kann seinem "Rauchritual" weiter nachgehen, man kann sogar das Nikotin in einer jetzt viel harmloser aufbereiteten Form weiterhin genießen - und das, ohne die erheblichen gesundheitlichen Risiken der Tabakverbrennung in Kauf nehmen zu müssen. Denn die Hauptrisiken des Tabakrauchens liegen im unseligen Zusammentreffen des Verbrennungsvorganges, gepaart mit nachgewiesenen ca. 9600 (Quelle: Wikipedia.de) chemischen Substanzen, die teilweise dem Tabak zugesetzt werden, zum größten Teil jedoch durch den Verbrennungsvorgang entstehen.

Deswegen ist es einfach nicht nachvollziehbar, warum die e-Zigarette jetzt plötzlich a) ein Arzneimittel sein soll, denn das ist sie aus obengenannten Gründen erwiesenermaßen nicht und b) unter der TRL "streng reguliert" werden muss.

Dieser Regulierungsbedarf erscheint uns eher als eine Erfindung derjenigen Industrien, die durch den Markterfolg der e-Zigarette große Umsatzeinbrüche in ihren eigenen Märkten zu befürchten und teilweise auch schon zu verzeichnen haben: die Tabakindustrie, weil ihr immer mehr treue Kunden abhanden kommen und die Pharmaindustrie, weil viele Raucher, die unwillig sind, noch länger die großen Gesundheitsrisiken des Rauchens auf sich zu nehmen, jetzt eine andere Option haben als die verschiedenen, von ihr angebotenen Entwöhnungsmittel.

Auch das immer wieder vorgetragene Argument einer einheitlichen Regelung innerhalb der EU wird durch die Aufnahme der E-Zigarette in 28 verschiedene nationale Arzneimittelgesetze respektive Tabaksteuergesetze und Tabakgesetze ad absurdum geführt.

Abschliessend möchten wir bemerken, dass wir die Berichterstattung der MEP Karl-Heinz Florenz und Linda McAvan über die gesamte Dauer des Prozesses sehr tendenziös gegen das E-Dampfen empfinden: Herr Florenz unterstellt in einem deutschen Boulevardblatt den Dampfern die Einnahme illegaler Substanzen während Frau McAvan den Workshop zur E-Zigarette am 7.5.2013 deutlich pro Dampfgegner ausgestaltet hat, indem sie bei der Einladung der Experten eine eindeutige Präferenz für die Gegner des e-Dampfens zeigte. Zahlreich geäußerte Vorschläge durch Konsumenten, auch diejenigen Experten einzuladen, die in der jüngeren Vergangenheit seriöse Forschungen betrieben hatten und positive Ergebnissen berichteten, wurden hingegen ignoriert und rundheraus abgelehnt. Wir befürchten hier eine weitere Einflussnahme außerhalb parlamentarisch korrekter Gepflogenheiten.

Wir hoffen, dass Sie unsere Informationen in Ihre Meinungsbildung mit einbeziehen und würden uns über eine Rückmeldung Ihrerseits freuen.

Bei weiteren Fragen zum Thema stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung, ferner machen wir darauf aufmerksam, dass wir diesen Text sowie eventuelle Antworten auf unserer Homepage und in anderen Medien veröffentlichen werden.

Mit freundlichem Gruß

Interessengemeinschaft E-Dampfen e. V.

4 Gedanken zu „Die IG-ED schreibt den Rat der EU an.

  1. Ich erwarte von der Politik, daß sie die Interessen derer vertritt, die sie wählen und bezahlen! Soll heißen, Finger weg von der E-Zigaratte!!! In mir kocht der Zorn, wenn ich diese EU-Farce verfolge.

  2. Politiker sind Mandatsträger und von uns Wählern abhängig , wir Wähler allerdings sind es nicht.Nächste Jahr steht wieder eine EU-Wahl an.Ich bin gespannt ob eine Entscheidung bezüglich der E-Zigaretten noch vor der Wahl kommt.Ich glaube man wird das bis nach der Wahl hin ziehen wird, um dann so entscheiden zu können ohne das wir Dampfer prompt zur Wahl reagieren können ! Somit wären die Mandate für 4 Jahre gesichert und vielleicht wenn etwas Gras darüber gewachsen ist haben einige schon vieles wieder vergessen was gegen uns Konsumenten entschieden worden ist. Wir sollten denn noch nicht vergessen ! Die Politiker müssen wissen das wir Wähler die Macht haben bevor wir sie durch unsere Stimme wieder abgegeben.
    Wir sind das Volk ! Wer gegen die E-Zigarette ist ist gegen meine persönliche Freiheit.

  3. lasst doch endlich mal ruhe einkehren, wir wissen doch alle das es eine alternative zum rauen ist. warum muss alles reguliert werden? wir sind alt genug um einschätzen zu können was richtig ist! wenn es wirklich durchgesetzt werden würde, dürften Zigaretten u. andere Tabak Produkte nur noch in Apotheken verkauft werden, und das das quatsch ist , ist jedem einleuchtend. liebe Politiker lest euch endlich die berichte richtig durch um richtige Entscheidungen zu treffen!!!

  4. Es wird so kommen, dass erst die Gerichte über die Einstufung der eZig entscheiden werden, denn der größte Teil der EU Parlamentarier ist weder Willens noch in der Lage, sich wirklich mit dieser Thematik zu befassen. Unsere Aufgabe kann nur darin bestehen, weitere positive Forschungsarbeiten und Ergebnisse im Netz zu verbreiten. Hier liegt unsere eigentliche Aufgabe, die Informationswege zu nutzen um das wwww zu durchdringen. Negative Lügenpropaganda NICHT zu verlinken und NICHT zu kommentieren, aber dafür positive Berichterstattung der Presse kommentieren, liken und verlinken. Es muss eine Öffentlichkeit geschaffen werden. Wichtig ist auch, sich nich5t in die Nähe der Tabakindustrie und Raucher drängen zu lassen. Es muss endlich eine deutliche Grenze zum Rauchen und zum Tabak gezogen werden. Insofern kann ich dem Artikel oben nur beipflichten,: Wir gehöhren weder in die Tabakverordnung, noch in die Arzneimittelrichtlinie!

    Gruß DS

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