Die IG-ED schreibt an McDonald’s

Die IG-ED verschickte heute folgendes Schreiben als E-Mail an McDonald's:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Interessengemeinschaft E-Dampfen (IG-ED) ist ein unabhängiger und ehrenamtlicher Verbraucherverein, der sich die Aufklärung über Fakten zum E-Dampfen zur Aufgabe gemacht hat.
Ein Kernpunkt unserer Arbeit ist es, haltlose und irreführende Stellungnahmen und Medienberichte, die das E-Dampfen ohne faktische Grundlagen diskreditieren, richtig zu stellen.

Wir wurden von Verbrauchern informiert, dass in deutschen McDonald's-Fillialen dieser Tage flächendeckend ein Aushang zu finden ist, in der Sie die Gäste darum bitten, in Ihren Restaurants auf die Benutzung von "E-Zigaretten" zu verzichten. Sie berufen sich dabei auf eine Empfehlung des BfR vom 07.05.2012 zu E-Zigaretten sowie auf das Nichtraucherschutzgesetz.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in der im Aushang aufgeführten Begründung drei eklatanten Fehlinformationen unterliegen:

1. Es liegen keinerlei Hinweise vor für eine Gefährdung Dritter durch den austretenden Dampf der E-Dampfgeräte. Deshalb muss auch das BfR einräumen:
"Eine Bewertung der tatsächlichen Risiken für Unbeteiligte ist daher nicht möglich."
Im Sinne der wissenschaftlichen Rechtschaffenheit ist es unzulässig, aufgrund dieser Bewertung eine Schädlichkeit zu unterstellen.
Genauere Ausführungen finden Sie unter:
Rauchende Finger und qualmende Colts
Kaum Nikotinspuren.

2. Bei dem Schriftstück des BfR handelt es sich nicht um eine "Studie", sondern lediglich um eine (sehr angreifbare) Stellungnahme:
Die IG-ED zur Meldung des BfR.

3. Dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgend ist es nicht möglich, die E-Dampfgeräte dem Nichtraucherschutzgesetz zu unterstellen. Dieses dient ausschließlich dem Schutz Dritter vor den schädlichen Nebenprodukten von Rauch. Da bei den E-Dampfgeräten handelsüblicher Bauart keinerlei Verbrennung stattfindet, kann logischerweise kein Rauch entstehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem offenen Brief an den Landtag NRW.

Nach aktueller Faktenlage gibt es keinerlei Hinweise auf Schädigung Dritter durch das E-Dampfen. Daher besteht keine Veranlassung, das E-Dampfen in Ihren Filialen einzuschränken.
McDonald's ist ein weltweit agierender Konzern, und seine Restaurants werden von allen Bevölkerungsschichten gern besucht. Daher sollten Sie sich Ihrer Verantwortung bezüglich öffentlicher Meinungsbildung bewusst sein und nur durch Fakten belegbare Maßnahmen ergreifen.

Wir fordern Sie daher auf, in der Ausübung Ihres Hausrechtes auf haltlose Begündungen und die Verwendung von fehlerhaften und irreleitenden Informationen zu verzichten.

Weitere Informationen und Fakten finden Sie auf unserer Internetpräsenz.

Dort sowie in den großen E-Dampfer-Foren mit je weit über 20.000 Usern, bei Facebook und bei Google+ wird der Text dieses Anschreibens zeitgleich mit dem Versand dieser E-Mail veröffentlicht.
Desgleichen auch Ihre Antwort, die wir gespannt erwarten.

Nachtrag vom 07.08.2012

McDonald's reagiert auf unser Anschreiben!
Im Gegensatz zu manch anderer Institution antwortet uns der Branchenriese sogar mit einem individuellen Text und zeigt, dass er uns ernst nimmt.
Selbstverständlich konnten wir nicht erwarten, dass McDonald's plötzlich alles verändert und IG-ED-konform neu formuliert. Dennoch ist deren Erklärung zur Begründung des Dampfverbotes schlüssig, nachvollziehbar und somit vorerst auch noch nicht angreifbar.

Dass dieser große Konzern jedoch die Aushänge "nur" wegen eines falschen Begriffes verändern will, ist bemerkenswert. Die Sachlichkeit unseres Schreibens und das seriöse Auftreten der IG-ED haben Wirkung gezeigt! Wir beobachten, ob sie ihr Versprechen wahr machen.

Natürlich ist das nur ein kleiner Schritt für uns, und wir werden weiter dran bleiben, damit McDonald's das E-Dampfen zukünftig als Genussmittel einstuft. Aber dieser erste Erfolg zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Hier die Antwort von McDonald's:

"vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema E-Dampfen in unseren Restaurants und danke für Ihre ausführliche Argumentation.
Sie haben recht damit, dass wir in unserem Informationsschreiben für Mitarbeiter/Gäste fälschlicherweise den Begriff „Studie“ statt „Stellungnahme“ verwenden. Das ist sachlich unstrittig und wird von uns in Kürze entsprechend korrigiert.
Gleichzeitig zitieren Sie das BfR vollkommen richtig mit dem Hinweis: „Eine Bewertung der tatsächlichen Risiken für Unbeteiligte ist nicht möglich.“ Allerdings müssen wir uns als Familienrestaurant anders herum die Frage stellen, ob potenzielle Risiken beim E-Dampfen für Dritte ausgeschlossen werden können.
Bei der Beantwortung dieser spezifischen Frage folgen wir der BfR-Empfehlung, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen und diese Produkte im Sinne des Nichtraucherschutzes wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln. Wir denken, mit unserer Haltung werden wir unserer Verantwortung all unseren Gäste gegenüber durchaus gerecht.

Mit freundlichen Grüßen"

11 Gedanken zu „Die IG-ED schreibt an McDonald’s

  1. Sehr gut geschrieben! Es muss einfach immer wieder auf die richtigen Fakten hingewiesen werden.
    Irgendwann wird auch dieser Boden Früchte tragen!

  2. Bravo, gut gemacht, weiter so…..:-))))…ich kämpfe in meine kleine auch überall wo ich kann….:-))))….ciao, ciao Prof. Pinocchio

  3. Sehr gut geschieben!
    Ich hatte McDonald’s auch eine Mail geschickt, ich hoffe, dass wenigstens auf Euch reagiert wird.

  4. 1. Antwort vom McDonalds (leider am Thema vorbei) im FB
    McDonald’s Deutschland Vielen Dank für eure ruhige und sehr sachliche Diskussion. Wir versuchen allen Gästen und insbesondere den Kindern während dem Essen eine rauch- und dampffreie Umgebung anzubieten. Darum haben wir rauchfreie Restaurants bereits seit 2007 zum Standard gemacht. Im Außenbereich unserer Restaurants könnt ihr natürlich weiterhin rauchen. Wir finden, dass das eine gute Lösung für alle Gäste ist.
    vor etwa einer Stunde · Gefällt mir

  5. Sehr gut!

    Es geht um das Prinzip und es geht nicht an, das sich auf nicht vorhandenen Studien berufen wird. Das sich Meces an dieser drösigen Aussage des BfR beruft ist denen überlassen und sie können im Rahmen ihres Hausrechts fast machen was sie für richtig halten. Ich muss aber auch nicht überall da wo ich gehe und stehe meine Dampfnote hinterlassen und schon gar nicht da wo gegessen wird oder sich Kinder in geschlossenen Räumen aufhalten, schließlich bin ich ja auch sozusagen Nichtraucher.;) Die Antwort von Meces ist schon mal ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Danke für eure Arbeit. 😉

  6. lasst mich mal nachdenken… gabs da nicht eine Studie, die nachgewiesen hat, daß die vom Dampfer abgegebene Nebelformation (will ich mal so nennen) in nur sichtbarem Bereich messbar ist? Und auch im Nebel selbst kein messbares Nikotin enthält, weil das im Dampfer verbleibt?

  7. Ich bin ganz platt über derartige Aktionen. Ich ziehe meinen Hut.

    Die Antwort von McDonald ist nachvollziehbar und führt zur Einsicht.
    Die Berichtigung von Studie auf Stellungnahme macht mir dieses Schnellrestaurant fast wieder sympathisch.

    Danke für diese Aktion und diese Mühe.

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