03.04.2012:
Das VG Köln hat entschieden, dass die sogenannte "E-Zigarette" auch dann kein zulassungsbedürftiges Arzneimittel ist, wenn die enthaltenen Liquid-Depots Nikotin enthalten.
Quelle
Nachtrag vom 29.08.2012
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Nachtrag vom 21.04.2012
Das komplette Urteil kann nun im Wortlaut nachgelesen werden: justiz.nrw.de