Am Donnertag findet die 55. Nationalratssitzung im österreichischen Parlament statt. Die IG-ED e. V. schrieb alle 183 Nationalratsabgeordnete an.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete
Sehr geehrter Herr Abgeordneteram Donnerstag, dem 11. Dezember 2014 soll bei der 55. Sitzung des Nationalrates über das 2. Abgabenänderungsgesetz entschieden werden. Punkt 2 der Tagesordnung behandelt die Änderung des Tabakgesetzes. Dieser Antrag wurde aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen vom Finanzministerium gestellt, obwohl es bei diesem Antrag fast ausschließlich um Jugendschutz und Gesundheitsaspekte in Zusammenhang mit der tabaklosen E-Zigarette geht.
Die IG-ED e.V., der größte deutschsprachige von Herstellern und Händlern unabhängige E-Dampfer Konsumentenverband zweifelt die fachliche Zuständigkeit des Finanzministeriums für diese Thematik an. Es ist unverständlich, dass sich das Finanzministerium hier etwas einverleiben will, das kein Tabakprodukt ist, nur weil die Monopolverwaltung GmbH (MVG) 100% zum Finanzministerium gehört.
Österreich hat das "Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs" (FCTC = Framework Convention on Tobacco Control) im Jahr 2003 unterzeichnet und 2005 ratifiziert. Mit der Umsetzung des Nichtraucherschutzes unter der Zuständigkeit des Finanzministeriums sieht es in der Realität anders aus. Die Tabakprävention vor allem bei Jugendlichen funktioniert nicht, wie die Zahlen deutlich zeigen. Gerade bei den so wichtigen Aufklärungsarbeiten wird eingespart.
Von einigen Regierungsparteien wird ein liberalerer Umgang mit Drogen (Cannabis) propagiert.
Nun will man ein im Verhältnis zu Tabak oder Cannabis harmloses Produkt nur aufgrund seiner Verbreitung streng regulieren. Sogar Flüssigkeiten ohne Nikotin sollen davon erfasst werden, also Flüssigkeiten nur mit Geschmack. Als Hintergrund wird der Jugend- und Gesundheitsschutz angegeben. Außer der in den letzten Jahren starken Verbreitung hauptsächlich bei erwachsenen Rauchern werden jedoch keinerlei Gesundheitsgefahren dargelegt. Und eine starke Verbreitung allein ist kein Gefahrenkriterium - dann müssten sämtliche anderen Genussgüter des täglichen Gebrauchs (z.B. Bier, Wein, sonstige Alkoholika, ja sogar Wasser und Softgetränke) ebenso als "Gesundheitsgefahr" eingeordnet und mit einer Strafsteuer belegt werden!
Isoliertes Nikotin ist kein Tabakprodukt, und man kann nicht ohne den wissenschaftlich bestätigten Nachweis einer Gesundheitsgefahr die Tabakpräventionsmaßnahmen anwenden.
Die tabaklose E-Zigarette als Alternativprodukt zum Rauchtabak, sei es mit oder ohne Nikotin, ist ein effizientes Produkt, das den Tabakkonsum einschränkt oder in vielen Fällen ganz überflüssig macht, und sie dämmt somit auch die Gesundheitsgefahren des Tabakrauchens ein.Für das Trafikantensterben muss die Bundesregierung andere langfristige Lösungen erarbeiten, denn der "Nahversorgungsauftrag", der gerne in diesem Zusammenhang erwähnt wird, wurde mit der Unterschrift unter den FCTC-Vertrag de facto beendet. Das Monopol auf E-Zigaretten auszuweiten, würde nur kurzfristig Wirkung zeigen, da eben tabaklose E-Zigaretten genauso eingedämmt würden wie Tabakzigaretten, wenn man sie ohne Unterscheidung der Gefahren den Tabakkontrollmaßnahmen unterstellen würde.
Wie bei der bestehenden Marktvielfalt die MVG gewährleisten will, dass wir österreichischen Bürger weiterhin alle am EU-Binnenmarkt verfügbaren Produkte erhalten können, wurde ebenfalls bisher weder bedacht noch abschließend geklärt.
Wir Konsumenten fordern Sie auf, unsere Rechte als EU-Bürger zu verteidigen, keine Benachteiligungen am EU-Binnenmarkt hinnehmen zu müssen und uns die Kosten für die bereits absehbaren Klagen zu ersparen.
Mit freundlichen Grüßen
Interessengemeinschaft E-Dampfen e.V.Dieses Schreiben veröffentlichen wir auf unserer Internetpräsenz. Gleichfalls behalten wir uns vor, etwaige Antworten an gleicher Stelle öffentlich einzustellen, wenn Sie nicht ausdrücklich widersprechen.