EU-Kommission plant Verfassungsbruch Oder: Wie Demokratie zur Posse verkommt

Pressemitteilung der IG-ED zu den neuen Vorschlägen der Kommission

http://www.presseportal.de/pm/104064/2611017/eu-kommission-plant-verfassungsbruch-wie-demokratie-zur-posse-verkommt

 

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Wie aus einem kürzlich veröffentlichten Dokument ungenannten Ursprungs hervorgeht, möchte die Europäische Kommission am 3.12. d.J offensichtlich im Handstreich das demokratische Grundrecht auf Meinungsfreiheit beschneiden.

Worum geht es?

Seit nunmehr 2 Jahren arbeitet die EU-Kommission an der Neuregelung der Tabakprodukterichtlinie (TPD2).
Auf Empfehlung des WHO-Rahmenprogramms zur Tabakkontrolle (FCTC) will man auch die E-Zigarette in der Tabakprodukterichtlinie regulieren, um deren Konsum den gleichen Kontrollmechanismen zu unterwerfen, die erfolgreich gegen den Tabakkonsum angewendet werden und sie schrittweise zu verbieten.
Damit soll ein Nicht-Tabakprodukt, das nicht als Medizinprodukt zugelassen ist, in einer Tabakproduktrichtlinie restriktiver behandelt werden als der Tabak selbst – obwohl in ihm keinerlei Tabak enthalten ist.

Dieser Widerspruch hindert die EU-Kommission jedoch nicht daran, an ihrem Vorhaben festzuhalten. Die e-Zigarette ist ein neues Produkt, den Mitgliedern des Europaparlaments weitgehend unbekannt und bevor sie nennenswertes Marktpotential entwickelt, will man sie lieber unter Zuhilfenahme irreführender Medienkampagnen und fragwürdiger Aussagen fanatischer, oft selbst ernannter "Experten" ohne großes Aufsehen verbieten.
Womit man nicht rechnete, sind gut informierte, teils wissenschaftlich erfahrene und überzeugte Nutzer der E-Zigarette (allgemein als Dampfer bekannt), die am eigenen Leib die positiven Auswirkungen des Wechsels von der Tabakzigarette zur E-Zigarette erfahren haben. Diese lassen sich kein X für ein U vormachen und sorgen für Popularität, technischen Fortschritt, wissenschaftliche Untersuchungen und initiieren grenzübergreifend eine Verbraucherinitiative gegen die EU-Prohibitionsbestrebungen.

Als Folge widerspricht das Parlament dem Vorhaben der EU-Kommission und belässt die E-Zigarette zwar fälschlicherweise (und entgegen der deutlichen Empfehlung des Rechtsausschusses der EU, JURI) in der TPD2 als Nichttabakprodukt, beschließt jedoch eine moderate Regulierung, welche die Dampfer zähneknirschend vorerst hätten akzeptieren können.

Da das Parlament noch eine Einigung mit dem Rat der Europäischen Union und der Kommission finden muss, verfällt die EU-Kommission auf einen neuen Plan: in einem sehr vorausschauenden Passus soll in Zukunft der Bürger davon abgehalten werden, sich selbst zu informieren, europaweite Informationskanäle aufzubauen oder die bestehenden zu nutzen.

Unter dem Deckmantel des Werbeverbotes fordert die Kommission dreist, das Recht auf freie Information sowie die Meinungsfreiheit in Europa abzuschaffen.

In den neuen Forderungen zur TPD2 findet sich versteckt im Passus zum Werbeverbot, dass

"d) jede Form eines öffentlichen oder privaten Beitrags zu Radioprogrammen mit dem Ziel oder der direkten oder indirekten Wirkung der Förderung der elektronischen Zigaretten verboten ist;

e) jede Form öffentlicher oder privater Beteiligung an jeglicher Veranstaltung, Aktivität oder individueller Unternehmung, die das Ziel oder die direkte oder indirekte Wirkung hat, Elektronische Zigaretten zu fördern und unter Einbeziehung mehrerer Mitgliedstaaten stattfindet oder anderweitige grenzüberschreitende Wirkung hat, untersagt ist."

Dies bedeutet ein faktisches Verbot von E-Zigarettenforen, Blogs, Facebookgruppen, Youtubekanälen sowie Interessen- und Verbraucherverbänden zum Thema E-Zigarette!
Die Dampfergemeinschaft ist europaweit gut vernetzt, man hilft sich gegenseitig bei technischen Problemen, erfindet Neues, verwirft Unbrauchbares und vor allen Dingen agiert man politisch gegen den Regulierungswahn der EU in Form der bereits genannten Verbraucherbewegung.
Interessen- und Verbraucherverbände, wie in Deutschland die IG-ED e.V (http://www.ig-ed.org/), sind nach Sprachgebieten und nicht nach Ländergrenzen organisiert und dürften sich somit in keinerlei Medien mehr äußern!

Dies ist ein klarer Verstoß gegen das demokratische Grundrecht der freien Meinungsäußerung.

Eventuell wäre das nie an die Öffentlichkeit gekommen, wenn nicht die EU-Kommission versucht hätte, ihre weiteren Forderungen als Kompromiss zu verkaufen. In Wahrheit jedoch versucht sie, die Pfründe der Tabakindustrie und Pharmaindustrie gegen die E-Zigarette zu verteidigen: sie stellt Regeln auf, die jegliche bestehenden und gut funktionierenden Produkte ausschließen und somit alles vernichten, was ihren Vorstellungen zuwiderläuft. „Rein zufällig“ kommen hier nur noch völlig veraltete und in ihrer Wirkung zweifelhafte Produkte der Tabakindustrie zum Zuge, die derzeit neu auf den boomenden Markt drängen. Auffallend bleibt die Zurückhaltung der Pharmaindustrie, die mit Sicherheit erst ins Geschäft einsteigen wird, wenn sie sich auf der sicheren Seite weiß.

Einige Beispiele:

- Verbot nachfüllbarer Verdampfer und Verbot aller Nachfüllliquids

Der technische Fortschritt der letzten Jahre ist rasant. Von der anfänglichen Kartuschentechnologie sind die Dampfer mittlerweile längst auf anspruchsvolle und gut funktionierende Tankverdampfersysteme umgestiegen. Daran hat die Tabakindustrie kein Interesse, schließlich kann man sie fast unbegrenzt wiederverwenden und besitzt somit ein - wettbewerblich unerwünschtes - dauerhaft haltbares Produkt. Die Pharmaindustrie weiß hingegen, wie man millionenfach kleine Kartuschen füllt. Sie muss nur noch wissen, womit genau sie befüllt werden dürfen.

- Verbot fast aller Geschmacksrichtungen, die nicht auch in Nikotinersatztherapeutika enthalten sind;

Ohne wissenschaftliche Begründung und Sinn. Meist wird angeführt, leckere Liquids würden Jugendliche zum Dampfen und anschließend zum Rauchen verführen. Dies wurde jedoch in mehreren Studien eindeutig widerlegt.

- Beschränkung des Liquid-Nikotingehaltes auf 20 mg/ml

Ohne wissenschaftlichen Hintergrund. Im Gegenteil: in Studien werden durchaus auch höhere Nikotinmengen zum Umstieg empfohlen. Der Nikotingrenzwert der EU-Kommission ist rein willkürlich gesetzt und beruht auf keinerlei wissenschaftlichen Grundlagen.

- Beschränkung der Nikotinmenge pro Verpackungseinheit auf 10 mg

Dies dient einzig und allein dazu, alles außer den (völlig veralteten) Kapselsystemen der Industrie zu verbieten.

- Verbot des grenzüberschreitenden Handels und des Internethandels

Offensichtlich möchte die Kommission die EU wieder in die 1960er Jahre zurückbefördern.

- Gleichmäßige Nikotinabgabe

Warum soll das weniger schädliche Produkt etwas können, das auch die Tabakzigarette nicht kann? Es gibt derzeit kein Genussmittel, das diese in der Arzneimittelzulassung übliche Forderung, einen im Produkt enthaltenen Stoff in einer immer gleichen Menge abzugeben, erfüllen könnte. Warum sollte dies also beim deutlich weniger schädlichen Alternativprodukt zur Zigarette anders sein?

Die EU-Kommission betreibt hier unverhohlen und auf geschmacklose Art und Weise genau das, was EU-Kommissar Tonio Borg einigen EU-Parlamentariern fälschlicherweise vorgeworfen hat: Lobbypolitik für die Tabak- und Pharmaindustrie.
Ohne Rücksicht auf gesundheitliche Folgen wird versucht, ein sinnvolles Produkt zu vernichten, um der Tabakindustrie das Monopol auf Nikotingenuss zu sichern und der Pharmaindustrie weiterhin sichere Einnahmen durch beinahe wirkungslose Nikotinersatzmittel zu garantieren. Wissenschaftliche Erkenntnisse pro E-Dampfen werden mit konstanter Bosheit ignoriert und negiert.

Der kritische und informierte Nutzer und Bürger soll in Zukunft mundtot gemacht und ganz offen seiner bürgerlichen Grundrechte beraubt werden. In der Regel wird die Meinungsfreiheit auf diese Art nur von politischen Systemen eingeschränkt, die bislang im europäischen Kulturkreis ausgestorben erschienen. Doch die EU schafft es, Demokratien schrittweise und hinterhältig zur Eurokratur „umzubauen“.

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