Am 20.01.2013 erschien unsere Pressemeldung bezüglich der Revision der EU-Tabakrichtlinie auf presseportal.de
EU schützt ihre Bürger zu Tode
München (ots) - Am 19.12.2012 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag über die Revision der Richtlinie für Tabakerzeugnisse. In diesem wurde erstmals die E-Zigarette - als nikotinhaltiges Erzeugnis - behandelt. Normiert werden soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten als Arzneimittel zugelassen werden.
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