Auch in den Niederlanden kann die Diskussion, ob die E-Zigarette ein Arzneimittel wäre, bis auf Weiteres zu den Akten gelegt werden.
Der Gerichtshof in Den Haag entschied nun, dass das E-Dampfen als Genussmittel einzuordnen sei.
Quelle
Herzlichen Glückwunsch an die niederländischen E-Dampfer!