Diesen Offenen Brief schickte die IG-ED am Donnerstag, den 29.03.2012 als Postbrief an den Deutschen Bundestag:
Präsident des Deutschen Bundestages
- Parlamentssekretariat -
11011 Berlin
Bezugnehmend auf die Antwort von Ulrike Flach, Parlamentarischer Staatssekretärin, auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Betreffend „Gesundheitliche und rechtliche Bewertung von E-Zigaretten", BT-Drs. 17/8652
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten,
die Interessengemeinschaft E-Dampfen (IG-ED), der 1. Deutschsprachige Verbraucherverein auf diesem Gebiet, nimmt zu den Antworten der Staatssekretärin Frau Ulrike Flach wie folgt Stellung:
Tendenziöse statt faktische Argumentation
Der Gesamteindruck der Antworten lässt eine eindeutige Argumentationstendenz erkennen, die das Bemühen um eine zukünftige Reglementierung des elektrischen Rauchens verdeutlicht.
Uns fällt besonders auf, dass von Frau Flach aus der Vielzahl der möglichen Informationsquellen zum Thema ausschließlich die kritischen und negativen, teilweise wissenschaftlich nicht fundierten Quellen aufgeführt werden. Die seriösen Studien und Stellungnahmen von Experten, die zu dem Schluss kommen, dass das E-Dampfen jede Unterstützung verdient, finden jedoch keine Erwähnung. Stattdessen behauptet sie mehrfach, es lägen keine Erkenntnisse vor.
Wirtschaftliche Interessen bestimmen politische Richtung
Uns, mehreren Millionen Bürgern und Ex-Rauchern, denen es nach zahllosen vergeblichen Aufhörversuchen erst mit der E-Zigarette gelungen ist, auf eine wesentlich weniger schädliche Alternative dauerhaft umzustellen, drängt sich der Eindruck förmlich auf, dass hier nicht Fakten die Politik bestimmen, sondern die wirtschaftlichen Interessen so mächtiger Lobbys wie der Tabak- und der Pharmaindustrie, die ihre bisher sicher geglaubten Umsätze zu Recht in Gefahr sehen, seit das E-Dampfen zu einer Art Volksbewegung geworden ist.
Dieser Eindruck wird dadurch unterstrichen, dass schon seit Mitte 2007 in beobachtbarem Umfang in Deutschland gedampft wird, die flächendeckende Anti-Propaganda jedoch erst einsetzte, als ein Händler die geschätzte Zahl von 1,2 Millionen Konsumenten meldete.
Wir geben zu bedenken, dass der boomende Markt rund um die E-Zigarette einen ganz neuen Wirtschaftszweig bildet, welcher neue Arbeitsplätze und Umsätze in einem sehr beträchtlichen Ausmaß generieren könnte.
Die Fakten in Kurzform
Raucher können von dem hochriskanten Konsum von Tabakzigaretten erfolgreich und dauerhaft auf das E-Dampfen umsteigen. Der Umstieg wird als einfach erlebt, ohne dass nennenswerte Verzichtsleistungen erbracht werden müssten. Die Konsumenten profitieren von einem Zugewinn an geschmacklichem Genuss und einer wesentlich weniger schädlichen Alternative zum Rauchen, ohne dass das Umfeld belästigt oder belastet würde.
Die Erfolgsquoten liegen bei einzigartigen 80 Prozent an (Ex-)Rauchern, denen der Umstieg auf Anhieb und dauerhaft gelingt.
Dabei handelt es sich nicht um eine Entwöhnung oder einen Entzug, da Faktoren wie Nikotinkonsum, Beschäftigung der Hände, Ein- und Ausatmen von Dampf die Umgewöhnung sehr leicht machen, was die Akzeptanz durch die Verbraucher gewährleistet. Nikotin wird hier also nicht als Substitut verwendet (wobei bei näherer Betrachtung die sogenannte Nikotinersatztherapie mit den in der Apotheke erhältlichen pharmakologischen Nikotinpräparaten mehr als fragwürdig erscheint, weil eine Substanz nicht durch dieselbe Substanz substituiert werden kann, so wie auch Alkohol nicht durch Alkohol substituiert wird), sondern wird weiterhin zugeführt in Dosierungen, die der E-Dampfer selbst bestimmen kann:
Von einer Dosis, die der beim Rauchen entspricht, abwärts bis hin zu der Möglichkeit, ganz ohne Nikotin zu dampfen.
Die Popularität der E-Zigarette ist darauf zurückzuführen, dass die Kosten deutlich unter denen des Rauchens liegen und die Produkte unkompliziert als Genussmittel und Life Style-Produkt vermarktet werden und erhältlich sind.
Reglementierung als Arzneimittel bedeutet das Aus für die E-Zigarette
Eine Reglementierung, die die nikotinhaltige Variante der Verbrauchssubstanz, Liquid genannt, als Arzneimittel einstufen will, hätte zur Folge, dass das E-Dampfen mit nikotinfreien Liquids als Alternative keinen Anreiz mehr bietet, da gerade die Neu-Umsteiger auf das Nikotin angewiesen sind. Durch das langwierige Zulassungsverfahren dürfte die Kultur um die E-Zigarette in der jetzigen vom Verbraucher akzeptierten Form für etliche Jahre oder für immer völlig verschwinden.
Das würde die E-Dampfer direkt wieder in den Abhängigkeitskonsum von Tabakzigaretten treiben, während die jetzigen Raucher keine Chance auf den Umstieg bekämen!
Nikotin ist kein Arzneimittel
Die IG-ED vertritt nachdrücklich den Standpunkt, dass Nikotin, wie und weshalb es beim E-Dampfen konsumiert wird, kein Arzneimittel darstellt und wie seit 2007 weiterhin als Genussmittel vermarktet werden muss:
Zitat:
„Dabei wird der Nachweis der Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und der angemessenen pharmazeutischen Qualität geprüft.“
Quelle:
http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/arzneimittel-startseite.html?nn=1010882
Weiterhin:
Der Generalanwalt beim EuGH hat in den Rechtssachen C-316/0, C-316/0, C-299/03, C-316/03, C-317/03 und C-318/03 festgestellt:
„(35) Es muss ausreichende Sicherheit dafür bestehen, dass Produkte, die angeblich eine Wirkung als Arzneimittel haben, diese Wirkung auch tatsächlich aufweisen. (37) Stuft ein Mitgliedsstaat etwas als Arzneimittel ein, muss es „seine Entscheidung auf objektive wissenschaftliche Daten stützen, die sie rechtfertigen können. (80) Gleichzeitig sollte zumindest eine nachweisbare „therapeutische Wirkung“ vorhanden sein."
Denn der Nikotin-Konsum beim E-Dampfen soll keinen Ausstieg aus der Nikotin-Abhängigkeit ermöglichen, sondern bewirkt einen durchaus willkommenen Genusseffekt, vergleichbar mit dem Effekt, der beim Konsum von Kaffee (Koffein, wie Nikotin ein Alkaloid) oder Schokolade (Theobromin, ebenfalls ein Alkaloid) erzielt wird.
Daher ist eine therapeutische Wirksamkeit nicht gegeben: Es wird keine Entwöhnung angestrebt, und es soll kein Entzug mit dem Ziel der dauerhaften Enthaltsamkeit gemildert werden.
Oberverwaltungsgericht entscheidet: E-Zigaretten sind Genussmittel
Auch das Oberverwaltungsgericht Münster vertritt den Standpunkt, dass E-Zigaretten als Genussmittel zu behandeln seien und hat am 20. März 2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt. Demzufolge ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig. Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese aus Ministeriumssicht als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei.
Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt beanstandet. Auch die Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie und Medizinprodukte sowie entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch.
http://www.presseportal.de/pm/104815/2223746/e-zigarette-sn*ke-ist-genussmittel-kein-arzneimittel-ecoreal-gmbh-co-kg-feiert-erfolg-vor-dem/gn
Bitte entscheiden Sie sich – jetzt!
Wir sehen Sie, sehr geehrte Damen und Herren, im Konflikt, sich für einen Standpunkt zu entscheiden:
- Für die Interessen von mächtigen etablierten Wirtschaftszweigen
oder
- für die Unterstützung der Bemühungen größerer Bevölkerungsanteile, eine wesentlich weniger schädliche Alternative zum Rauchen und das damit verbundene Wachstum einer ganz neuen und rasant wachsenden Wirtschaftsbranche zu erhalten.
Die rechtliche Lage, nämlich die Regelung durch EU-Recht, ist eindeutig, und die Bemühungen, es zu unterwandern, werden von den E-Dampfern sehr genau und äußerst empört beobachtet.
Auf unserer Internetpräsenz finden Sie direkt auf der Startseite eine umfangreiche Faktensammlung zum Thema E-Dampfen:
https://ig-ed.org/
Ihre Antwort wird von unseren Mitgliedern, den E-Dampfern in ganz Europa und den Besuchern unserer Internetpräsenz einschließlich der Journalisten und Redakteure gespannt erwartet!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Interessengemeinschaft E-Dampfen
Anlage:
Einige Antworten von Frau Flach unter die Lupe genommen
6 Gedanken zu „Offener Brief an den Bundestag“
Na da bin ich ja mal auf die Reaktion gespannt – falls überhaupt eine kommt.
Klasse Anneli !! 🙂
Wirklich ein sehr gelungener Brief. Ich bin selber seit einiger Zeit e-Dampfer und kann die Fakten, welche in dem offenen Brief veröffentlicht wurden nur bestätigen. Den e-Dampfern fällt immer mehr auf, dass erfolgreiche Studien einfach nicht publiziert werden. Selbst in Amerika und London wurden bisher positive Studien bezügich der Gesundheit von e-Zigaretten ausgewertet. Ich wäre sehr froh, wenn endlich eine Entscheidung über die rechtliche Einordnung der elektronischen Zigarette getroffen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe den Eindruck die Meinung des Volkes
interessiert in Deutschland keinen Politiker.
Hier sind es nun *nur* 1,2 Millionen Dampfer
….die interessieren vermutlich noch weniger:-(
Ein Grund mehr, sich nicht unterkriegen zu lassen, nicht aufzugeben und fortlaufend für Gerechtigkeit zu kämpfen, auch wenn es einem manchmal schwer fällt, seinen Glauben zu behalten. 😉
Es wird sehr spannend werden.Gelingt einer weniger schädlichen Art des Rauchens der weitere Durchbruch oder macht sich die Bundesregierung wieder mal zum Handlanger ökonomischer Interessen einiger weniger mächtiger Konzerne.
Gute Faktensammlung gut auf den Punkt gebracht. Das Problem wird sein, dass deutsche Politiker selten auf von „ihrem“ Volk vorgebrachte Argumentationen eingehen oder gar darauf reagieren. Dagegen stehen viel zu große eigene und vor allem wirtschaftliche Interessen.
Trotzdem: Vielen Dank für diesen offenen Brief.