Die IG-ED erklärt Frau Steffens die aktuelle Situation

Heute bekam Frau Steffens folgende E-Mail von uns:

Sehr geehrte Frau Steffens, sehr geehrter Bundesvorstand der Grünen,

am 23.04.12 erging von Seiten des OVG NRW der Beschluss, dass Liquids für E-Dampfgeräte nicht als Arzneimittel einzustufen sind und es somit dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt ist, vor dem Inverkehrbringen und dem Handeln von Liquids zu warnen.
Dies hat unter der Ägide Ihres Hauses, Frau Steffens, leider, und das seit jeher ohne jede rechtliche Grundlage, bereits seit Anfang Dezember so stattgefunden. Den zweifelhaften Erfolg, nämlich die Existenzbedrohung zahlreicher Händler und die Irritation der Verbraucher durch eine gezielte Fehlinformationskampagne haben Sie zu verantworten.

Im Verlauf der vorgenannten Kampagne wurde stets mit Beharrlichkeit auf falsche Fakten (Deklaration der E-Zigarette als Arzneimittel), fehlinterpretierte Studien und letztlich auf Ihre persönliche Meinung hingewiesen. Dies war sehr anschaulich wahrnehmbar in abgeordnetenwatch.de.
Es existieren zahlreiche gut fundierte Studien und Untersuchungen (im Internet unter anderem nachzulesen in der Faktensammlung unter www. ig-ed.org).
Sie schreiben in Ihrer aktuellen Pressemitteilung vom 23.04.2012, dass der Beschluss vom OVG NRW keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ist. Jedoch ist die E-Zigarette ein Genussmittel!
Kein Genussmittel (wie z.B. auch Kaffee) ist "unbedenklich", dennoch stellt die E-Zigarette eine wesentlich weniger schädliche Alternative zur weiterhin erhältlichen Tabakzigarette dar (deren schlimme gesundheitliche Folgen hinreichend bekannt sind).

Das stellte auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Mechthild Dyckmans, auf ihrer Webseite bei Abgeordnetenwatch am 02.04.12 fest:
"Natürlich wäre es aus gesundheitspolitischer Sicht besser, wenn weniger Tabakprodukte und mehr E-Zigaretten geraucht würden."
Auch Frau Dr. Martina Pötschke-Langer hat dies klar in einem Interview von Dradio am 22.01.2012 festgestellt: "Selbstverständlich, gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar!"

Wir bitten Sie, diese Fakten zu berücksichtigen.
Die E-Zigarette stellt eine fortschrittliche Möglichkeit dar, Raucher vor den zahlreich drohenden Lebensgefahren durch die Verbrennungsgiftstoffe einer traditionellen Tabakzigarette zu bewahren.
Wenn diese Tatsachen natürlich aus dem Zusammenhang gerissen und bewußt falsch interpretiert werden und von einem Genussmittel alle Kriterien eines Arzneimittels verlangt werden, lässt sich trefflich eine Gefahr für die Volksgesundheit heraufbeschwören.

Frau Steffens, Ihrem politischen Stehvermögen sei aller Respekt gezollt, jedoch fordern wir Sie auf: Machen Sie sich über die Fakten kundig, sprechen Sie mit E-Dampfern, zeigen auch Sie Ihre Kompromissfähigkeit. Sie wissen, dass E-Dampfer in breit angelegten sozialen Netzwerken an allen Fronten sehr engagiert arbeiten; nehmen Sie den Dialog an!

Als Gesundheitsministerin im Speziellen wäre es für Sie von großer gesundheitspolitischer Weitsicht, das E-Dampfen unvoreingenommen und unter Berücksichtigung der existierenden Fakten zu betrachten.
Die Genussmittel Kaffee und Alkohol unterliegen auch keinerlei arzneimittelrechtlichen Vorschriften, trotzdem diese bei übermäßigem Konsum auch ein gewisses gesundheitliches Risiko beinhalten.
Als verantwortungsbewusste Politikerin sollten Sie jedem mündigen Bürger die Wahl lassen:
Zwischen einer nun auf dem Markt befindlichen wesentlich weniger schädlichen Alternative des Nikotinkonsums, nämlich der E-Zigarette ...oder der weiterhin überall legal erhältlichen Tabakzigarette.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre IG-ED

Ein Gedanke zu „Die IG-ED erklärt Frau Steffens die aktuelle Situation

  1. Zitat: „Als verantwortungsbewusste Politikerin sollten Sie jedem mündigen Bürger die Wahl lassen:
    Zwischen einer nun auf dem Markt befindlichen wesentlich weniger schädlichen Alternative des Nikotinkonsums, nämlich der E-Zigarette …oder der weiterhin überall legal erhältlichen Tabakzigarette.“

    Ach so, wenn Rauchen verboten wird dann darf es auch dem Dampfen an den Kragen gehen? Denn es ist schädlich?

    Nein. Die einzig richtige Argumentationschiene ist das Grundgesetz. Solange niemand anders geschädigt wird kann jeder dampfen.

    Wer über jedes Stöckchen springt das hingehalten wird …

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