Die IG-ED nimmt Stellung zu „Heiß umstritten: die E-Zigarette“

Die IG-ED schickte zeitgleich mit dem Anschreiben an den Pressesprecher der Regierung Oberbayern heute an den/die VerfasserIn (mm) des Artikels "Heiß umstritten: die E-Zigarette" in der tz-online vom 21.02.2012 folgende Stellungnahme per E-Mail:

Sehr geehrteR Frau oder Herr mm,
am 21.02.2012 verfassten Sie in der tz-online einen Beitrag mit dem Titel:
"Heiß umstritten: die E-Zigarette"

Die Interessengemeinschaft E-Dampfen, IG-ED, der erste deutschsprachige Verbraucherverein zum Thema E-Dampfen, nimmt zu Ihrem Artikel wie folgt Stellung:

Zitat:
„Doch ist die E-Zigarette eigentlich ein Tabakprodukt? Oder ein Arzneimittel, für dessen Abgabe strenge Richtlinien gelten müssten?“

Diese Frage ist falsch gestellt. Sie müsste heißen:
Doch warum ist es überhaupt nötig, ein Genussmittel, dass sich erfolgreich am Markt platziert hat und erwiesenermaßen zahlreichen Rauchern eine wesentlich weniger schädliche Alternative bietet, in Richtung Tabakprodukt oder Arzneimittel zu drängen?

Zitat:
„’In Oberbayern gilt der Verdampfer als Medizinprodukt, die Flüssigkeiten fallen unter das Arzneimittelgesetz’, erklärt Regierungssprecher Heinrich Schuster.“

„Gelten“ sagt nichts über die verbindliche Rechtslage aus. Die erste Behauptung, der Verdampfer würde als Medizinprodukt „gelten“, würde nur stimmen, wenn die zweite Behauptung, die Flüssigkeiten fielen unter das Arzneimittelgesetz, stimmen würde.

Tatsächlich handelt es sich bei elektronischen Zigaretten um so genannte Lifestyleprodukte. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte („BfArM“) in Bonn stellte dazu in einem im Internet abrufbaren „Ergebnisprotokoll der 62. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht vom 11. Janur 2009“ fest:

„Das BfArM erreichten in den letzten Monaten mehrfach Anfragen, ob die E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind und ob es zugelassene Produkte zur inhalativen Anwendung gibt (...) Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob dies zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.“

Ebenso wird in einer Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates München vom 3.2.2011 die Rechtsauffassung vertreten, daß elektronische Inhalatoren nicht unter das Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) fallen.
Quelle: Stellungnahme vom Kreisverwaltungsreferat München vom 3.2.2011.
Das PDF von hier
http://www.vebwk.com/wp-content/uploads/pdf/E-Zigarette.pdf
finden Sie als Anhang an dieser Email.

Ausschlaggebend ist jedoch nicht die Einzelmeinung einer lokalen Behörde, sondern die Rechtslage in der EU. Diese besagt, dass eine Heilmitteleigenschaft wissenschaftlich belastbar nachgewiesen werden muss. Die Verpflichtung zu diesem Nachweis obliegt der Behörde, die eine Heilmitteleigenschaft behauptet.

Wir, die Interessengemeinschaft E-Dampfen, wenden uns zeitgleich mit diesem Schreiben in gleicher Sache auch an Herrn Schuster.

Zitat:
„Die Mixturen sind noch unerforscht.“

Das ist schlicht falsch. Die Zusammensetzung der Liquids ist bestens bekannt, die Inhaltsstoffe sind in ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus gut erforscht.
Quellen unter https://ig-ed.org/faktensammlung-2/inhaltsstoffe/

Zitat:
„Eine umstrittene Substanz ist beispielsweise Propylenglykol. Dieses simuliert den Qualm bei der E-Zigarette, ist aber auch in Frostschutzmitteln enthalten.“

Auch Kochsalz und normaler Trinkalkohol sind als Frostschutzmittel geeignet. Das sagt also nichts über die Wirkung auf den Organismus aus.
Quelle unter https://ig-ed.org/faktensammlung-2/viele-frostschutzmittel/

Zitat:
„Vor kurzem hat eine amerikanische Kontrollbehörde krebserregende Stoffe in den Liquids gefunden.“

Das ist so nicht richtig. Die Meldung erfolgte nicht "vor kurzem", sondern ist über drei Jahre alt. Der zusammenfassenden Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse vom Mai 2009 ist zu entnehmen: Fünf Proben sind ohne Angaben geblieben. 24 Einzeluntersuchungen waren frei von TDSAs. 16 Einzeluntersuchungen wiesen so niedrige, also irrelevante Werte auf, dass die FDA keine Zahlen dazu veröffentlichte und sich eine richterliche Rüge dafür einhandelte, mit dieser Untersuchung gegen die E-Zigarette zu argumentieren.
Quellen unter https://ig-ed.org/faktensammlung-2/nitrosamine/
und https://ig-ed.org/faktensammlung-2/nitrosamine-als-vorwand/

Zitat:
„Die EU-Kommission will heuer noch entscheiden, ob die E-Zigaretten in die Tabakprodukt-Richtlinie aufgenommen oder doch als Medizinprodukt eingestuft werden.“

Auch das ist ein Gerücht. Wir, die E-Dampfer und die Mitglieder der IG-ED freuen uns aber sehr, wenn Sie uns diese Behauptung definitiv belegen!

Wir erwarten zuversichtlich Ihre Prüfung der Fakten und die darauf folgende öffentliche Richtigstellung der Behauptungen in Ihrem Artikel.
Auf diese werden wir natürlich gern auf unserer Vereins-Homepage hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Interessengemeinschaft E-Dampfen (IG-ED)

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