E-Dampfgerät & Flugreisen

E-Dampfgerät & Flugreisen

Endlich Urlaub, die Koffer sind gepackt, die Pflanzen versorgt, der Wasserhaupthahn abgedreht, selbst der Müll ist runtergebracht - nun müssen nur noch die Koffer geschlossen werden.

Halt stopp - wohin nochmal mit den  Dampf-Utensilien? Im aufgegebenen Fluggepäck nutzen die bei der Ankunft nichts. Falls der Koffer aus Versehen ein falsches Ziel ansteuert ist das Chaos perfekt.

Was sollte beachtet werden, wenn E-Dampfgeräte mit auf die Flugreise genommen werden?

Die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat den Transport von Geräten mit Akkus im Koffer aus Gründen der Brandgefahr untersagt. Daher müssen Geräte, die einen Akku enthalten, im Handgepäck mitgeführt werden und dürfen nicht in das aufgegebene Gepäck. Gleiches gilt für einzelne Akkus, die zudem immer in Schutzhüllen oder Transportboxen verwahrt werden müssen. Die Benutzung des E-Dampfgerätes während des Fluges ist bei den meisten Fluggesellschaften nicht erlaubt.

Liquidfläschchen können ebenfalls mit ins Handgepäck genommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

  • Größe der Liquidfläschchen: max. 100 ml
  • Unterbringung im verschließbaren Plastikbeutel (durchsichtig)
  • das Volumen des Plastikbeutels ist auf max 1 Liter begrenzt
  • pro Person ist nur ein Beutel zulässig

Infos dazu von der Bundespolizei.

Detaillierte Einzelheiten können bei den jeweiligen Fluggesellschaften nachgelesen werden.

Beispiele:

Weiteres Liquid, welches erst während des Urlaubes benötigt wird, kann im Koffer mitgeführt werden. Hier entfällt die 100 ml Begrenzung.

Hält alles dicht?

Damit nichts ausläuft (sowohl im Handgepäck als auch im Koffer), folgender Tipp:

Die Liquidflaschen und die Verdampfer so voll wie möglich füllen, so dass so wenig Luft wie möglich verbleibt. Durch den Druckunterschied dehnt sich während des Fluges die Luft in den Behältern aus und kann dadurch zur Leckage führen. Je weniger Luft, desto geringer das Leckage Risiko.

Am Urlaubsort

Es ist ratsam rechtzeitig die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Urlaubsziels zu studieren.

Die oben gegebenen Informationen sowie das Video, beziehen sich ausschließlich auf die Regelungen im nationalen sowie internationalen Luftverkehr, daher sollte man sich geraume Zeit vor dem Abflug bei der entsprechenden Botschaft erkundigen, was beim Mitführen und der Nutzung von E-Dampfgeräten im Urlaubsland zu beachten ist.

Dies ist wichtig, da einige bekannte Urlaubsländer wie z.B. Thailand sehr restriktiv im Umgang mit E-Dampfgeräten sind und auch Haftstrafen drohen können!

Da derzeit viel rechtliche Unwägbarkeiten vorhanden sind, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Liste für die einzelnen Länder.

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