Internationale Dampfer Welt(en) – Ausgabe 15/2017

INTRO

Diese Woche gab es doch so einiges Positives, da wäre die Veröffentlichung eines Interviews mit Prof. Dr. Mayer (Toxikologe Uni Graz) und zum Ende der Woche ein Urteil des OLG in Hamm. Dieses kommt zu dem Schluss, dass Aromen, welche auch für Liquids genutzt werden können, nicht unter das Jugendschutzgesetz fallen, d. h. jeder darf Aromen kaufen!

In den USA gibt es starke politische Anstrengungen, die unsägliche FDA-Regulierung zur E-Dampfe mit der Nachregistrierungspflicht aller E-Dampfprodukte, welche nach 2007 auf den Markt gekommen sind, abzuwenden.

(Anm. d. Red.)

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