Zoll München / Garching: E-Dampfgeräte sind keine Arzneimittel / Medizinprodukte!

Allmählich  spricht es sich in den Bundesländern herum:
Der IG-ED liegt die Kopie eines Schreibens der Regierung Oberbayern von Anfang August 2012 vor mit folgendem Kernsatz:

“…kommen wir zu der Auffassung, dass es sich bei den eingeführten o.g. Erzeugnissen in der vorliegenden Aufmachung und Zusammensetzung nicht um Arzneimittel i.S.d. § 2 Abs. 1 AMG und auch nicht um Medizinprodukte im Sinne des § 3 MPG handelt und der Herausgabe der sichergestellten Ware aus arzneimittelrechtlicher und medizinproduktetechnischer Sicht somit nichts entgegensteht.”

Es handelt sich dabei um “zwei Verdampfer und sechs Steckaufsätze für E-Zigaretten aus China.”

Der Zoll hat anscheinend eine neue Dienstanweisung, denn die Sachen wurden anstandslos ausgehändigt, nach drei Monaten ab Eingang der Ware und nach einigen Briefen vom Anwalt des Empfängers.

2 Gedanken zu „Zoll München / Garching: E-Dampfgeräte sind keine Arzneimittel / Medizinprodukte!

  1. Man sollt sich meist wundern, ja. Bleibt zu hoffen, das der Rest der Bürokraten-Nation dieses künftig ebenfalls so einschätzt und entsprechend handhabt.

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