Absicht oder konzentrierte Inkompetenz?
Die Meldung im Senioren-Ratgeber, Ausgabe Juli 2012, bringt in der Inhaltsübersicht der Online-Ausgabe auf nur vier kurzen Zeilen drei eklatante faktische Falschmeldungen und zusätzlich noch tendenziöse Desinformation. Das muss erst einmal jemand nachmachen!
Quelle
Falschmeldung 1: "E-Zigaretten sind Gift für die Lunge"
Da die Inhaltsstoffe der Liquids und ihre Wirkung mittlerweile hinreichend bekannt sind, können wir diese Meldung als schlichte Lüge einordnen.
Falschmeldung 2: "E-Zigaretten verdampfen statt verbrennen den Tabak."
Abgesehen von der grammatikalischen Entgleisung, die für Erheiterung sorgt, wäre uns, den E-Dampfern, mit Sicherheit bekannt, wenn wir "Tabak verdampfen" würden - schon rein technisch eine schiere Unmöglichkeit mit den herkömmlichen Vernebelungsgeräten.
Nein, ganz sicher ist in den Liquids, die in den E-Zigaretten vernebelt werden, kein Tabak enthalten!
Falschmeldung 3: "Wer glaubt, dies sei gesünder, irrt."
Dazu zwei Anmerkungen:
a. Da es sich beim E-Dampfen um ein Genussmittel handelt (wie von mehreren Oberlandesgerichten aktuell festgestellt wurde), muss es gar nicht "gesund" sein, sowenig wie Alkohol, Kaffee oder Schokolade.
b. Dass die Liquids mit ihren gerade mal vier Inhaltsstoffen, nämlich Wasser, Aroma, Propylenglykol und Glyzerin, gegenüber den über 4.000 Inhaltsstoffen des Tabakrauches mit den bekannten Gefahren die deutlich weniger schädliche Alternative darstellen, steht unzweifelhaft fest.
Sogar Frau Dr. Martina Pötschke-Langer, Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), hat verlauten lassen:
"Gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt,
stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar ..."
Quelle, Minute 7:48
Dass sich bei ungeübten Anfängern durch das Inhalieren des Liquidnebels die Bronchien kurzzeitig leicht verengen können, stimmt. Ebenso verengen sich die Bronchien beim Inhalieren von dampfendem Wasser! (Was jeder selbst ausprobieren kann; es handelt sich dabei um einen Reflex beim Einatmen von feinen Tröpfchen in Nebelform).
Dass, wie die Meldung weiterhin bringt, auch eine Nikotinvergiftung möglich sei, stimmt erstens nur für nikotinhaltige Liquids und zweitens auch für Tabakzigaretten.
Fazit: Wer dieser Meldung im Senioren-Ratgeber glaubt, der irrt.
8 Gedanken zu „Geballte Falschmeldung im Senioren-Ratgeber der Apotheken-Umschau“
Vielen Dank!!
Diese Falschmeldungen nehmen einfach kein Ende,
und sowas kann und darf man nicht im Raum stehen lassen, respektive
sogar alles dransetzen, Wahrheit und Lügen zu differenzieren.
Danke IG-ED !
Ich bin immer wieder erschüttert, welche Falschaussagen von Leuten verbreitet werden, die es auf Grund ihrer Ausbildung besser wissen müssten. Leider bin ich versucht, das als Absicht zu werten, um die Öffentlichkeit zu verunsichern.
Vielen Dank an die IG-ED für die schnelle und umfassende Reaktion!
Gruß
smokie
Wenn bewußt Falschmeldungen verbreitet werden, steckt immer negatives Gedankengut dahinter und dem muß entschieden entgegen getreten werden.
Stefan Schneider
Nein, also wirklich!
Senioren sind vielleicht keine jungen Hupfer mehr, doch senil sind sie noch lange nicht. Warum also dieser unsinnige Beitrag im Senioren-Ratgeber?
Gerade Menschen, die jahrzehntelang Tabakwaren geraucht haben, profitieren sehr stark vom Umstieg auf ein Vernebelungsgerät, eine sogenannte E-Zigarette. Ich bin zwar erst 51, kann das jedoch schon bestätigen 😉
Danke für die gute Erwiderung!
Danke für die Richtigstellung.
Was wollen die denn? Welche Interessen vertreten diese Menschen? Wer 1 und 1 zusammen zählen kann, kann auch die Vorteile einer E-Zigarette verstehen, auch Nichtraucher/innen.
LG
Utku
Dieser Blödsinn macht vor Ländergrenzen nicht halt:
http://tinyurl.com/cfxnd8q
Danke IG-ED
Zu Falschmeldung 3 b): Dort ist ein Fehler enthalten.
„Dass die Liquids mit ihren gerade mal vier Inhaltsstoffen, nämlich Wasser, Aroma, Propylenglykol und Glyzerin“.
In den Liquids sind nur 3 Stoffe enthalten: Basis (PG oder VG), Aromen und evtl. Nikotin.
PG Propylenglykol (E-Nummer 1520).
VG vegetabiles Glycerin (E-Nummer 422).
Bei Korrekturen bitte korrekt korrigieren.
Die Medien versuchen uns zu *lenken* und wir werden jeden Tag mit Blödsinn und Werbung,falschen Infos usw berieselt.Leut macht euch mal Gedanken wie es so weitergehen soll???
*Allzeit gut Dampf*