Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute dem Land Nordrhein-Westfalen durch eine einstweilige Anordnung Warnungen vor E-Zigaretten untersagt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Lesen Sie mehr unter: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423
Nachtrag vom 27.04.2012
Der komplette Beschluss im Wortlaut ist nun online unter: justiz.nrw.de
Nachtrag vom 06.08.2012
Der gesamte Ablauf in Kurzform und sehr verständlich erklärt:examensrelevant.de