Internationale Dampfer Welt(en) – Ausgabe 18/2017

INTRO

Eigentlich war es ja schon in der letzten Woche: "Mentholverbot gekippt!" So oder ähnlich titelten viele Blogger und YouTuber. Ob uns das erstmals Höchstgrenzen anstatt Totalverbote bringt und wie vernünftig hier Höchstmengen festgelegt werden, wird die Zukunft zeigen. Es fühlt sich zumindest erst einmal gut an, wenn die Argumente die seitens der kompletten E-Zigarettenfraktion beim BMEL vorgebracht wurden, erstmals von Entscheidungsträgern gehört und mitgetragen wurden. Danke den Bundesratsausschüssen und den Personen, die hier Aufklärungsarbeit geleistet haben.

BLOGS

MAGAZINE

  • [DE] eGarage:Menthol - Dank an Bundesrat” Kurze Zusammenfassung zum Beschluss des Bundesrates bzgl. der Zurückweisung des Menthol-Verbotes.
  • [DE] eGarage: Steuerspekulationen aus Brüssel und Berlin Die Einführung von IQOS lenkt die Aufmerksamkeit auf Steuerlücken, ohne die Eigenständigkeit der E-Dampfgeräte gebührend zu berücksichtigen.
  • [US] vapingpost.com: Lawsuit against HHS over record pertaining to FDA deeming rule Die konservative Stiftung Judicial Watch in Washington D.C. (die der US-Regierung kritisch auf die Finger schaut) richtet eine Klage gegen das Department of Health and Human Services (HHS), weil dieses das Potential der E-Dampfen nicht erkannt hat, sondern der ungerechtfertigten Haltung der FDA folgt (krebserregende Eigenschaften der E-Dampfen).

MEDIEN

 

BUNDESRAT

  • [DE] Beschluss des Bundesrates - Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung vom 12.05.2017 / Drucksache 221/17 Damit ist das vom BMEL vorgeschlagene Menthol-Verbot vom Tisch. Stattdessen wird über eine Höchstgrenze von Menthol im fertigen Liquid nachgedacht.
    In der Begründung ist u. A. nachzulesen: »Ein Totalverbot würde zu einer unkontrollierten Verwendung von Ersatzstoffen, welche weniger bekannt und toxikologisch bewertet sind,  führen. Deshalb wird eine Höchstmengenregelung für sachgerechter gehalten.«
    Hat die deutsche Politik endlich angefangen zu begreifen, dass E-Dampfgeräte anders reguliert werden müssen als Tabakzigaretten?

ORGANISATIONEN

HERSTELLER

 

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