Informationsveranstaltung zum Thema E-Zigarette in Österreich

Am 10. November 2014 lud das Institut Suchtprävention zu einer Informationsveranstaltung zum "Thema E-Zigarette“ in den Linzer Redoutensälen.
Im Programm wurde angekündigt, dass Frau Dr. Martina Pötschke-Langer (Leiterin der Stabstelle Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg) einen langen Fachvortrag halten würde.
Als weitere Teilnehmer der Podiumsdiskussion waren Thoma Schwarzenbrunner (Drogenkoordinator des Landes Oberösterreich), Dr. Franz Pietsch (BMG, Sektion II – Recht und Gesundheitlicher Verbraucherschutz), Franz Stiebellehner (Geschäftsführer eines E-Zigarettenshops in Linz) und Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer (Institut für Pharmazeutische Wissenschaften der Karl Franzens Universität Graz) angekündigt, und als Moderator Christoph Lagemann (Leiter des Instituts).

Zu den über 200 Teilnehmern der Veranstaltung gesellten sich auch einige ambitionierte Dampfer und auch ein Vertreter der IG-ED.

Der Fachvortrag war die übliche Darstellung der E-Zigarette einer WHO-Tabakkontrollvertreterin, gut vorbereitet um mit nicht vorhandenen Fakten Gefahren aufzuzeigen, die man eigentlich nicht belegen will.

Die Podiumsdiskussion gestaltete sich aber umso interessanter.
Herr Prof. Mayer wurde zu Beginn gefragt, was ihm an den Darstellungen des Vortrages spanisch vorkam:

Laut WHO sterben jährlich 6 Millionen Menschen am Tabakrauch, am Tabakkonsum. Die sterben nicht am Nikotin. Nikotin ist harmlos, auch wenn es hier als Suchtgift und Nervengift dargestellt wurde. Man darf den Gebrauch der E-Zigarette nicht mit der steirischen Alpenluft vergleichen. Es geht um den Vergleich Konsum von E-Zigaretten mit dem Konsum von Tabakzigaretten. Es gibt keinerlei Hinweis, dass Propylenglykol, Glyzerin oder Aromastoffe massive Schädigungen haben. Wir haben hier gehört, möglicherweise können Allergien ausgelöst werden, möglicherweise Hustenreiz vor allem zu Beginn. Sie tauschen also Allergien und Husten gegen Lungenkrebs ein. Es bleibt jedem Raucher selber überlassen, was ihm lieber ist. Wenn alle Raucher auf E-Zigaretten umsteigen würden, hätten wir jährlich 6 Millionen weniger Rauchtote. Die tödlichen Wirkungen beruhen nicht auf Nikotin, Propylenglykol oder Aromastoffen. Was sollte man für eine Regulierung tun? Die Produktgruppe sollte breit beworben werden, genau das Gegenteil was Frau Pötschke-Langer darstellt. Die Produkte sollten kostengünstig zu erwerben sein. Die Entwicklung guter, nachhaltig funktionierender Geräte sollte gefördert werden, denn nur mit gut funktionierenden Geräten klappt der Umstieg. Bei der aktuellen Regulierung passiert aber genau das Gegenteil.
Liquids sollten standardisiert werden um den Konsumenten Produktsicherheit zu gewähren, Qualitätsstandard wie man es auch im Lebensmittelbereich findet. Und man braucht einen Jugendschutz, wenn man den Verkauf an Jugendliche verbietet sind die Diskussionen zur Einstiegsdroge hinfällig.

Der Moderator der Runde stellte die Zwischenfrage, warum in den Ländern so unterschiedlich mit dem Thema umgegangen wird. Herr Prof. Mayer meinte, dass die WHO im jahrzehntelangen Kampf gegen den Tabakkonsum auch das Verhalten etwas zu inhalieren, da es an den Tabakkonsum gekoppelt ist, bekämpft hat. Und jetzt plötzlich, durch eine Erneuerung, wird der „böse“ Tabakrauch durch ein harmloses Produkt ersetzt, aber das Verhalten bleibt gleich. Die Regulatoren sind aber immer noch auf der Schiene, sie müssten das Verhalten loswerden. Das sieht man an den Aussagen, dass dadurch das Rauchen normalisiert würde.

Herr Dr. Pietsch antwortete auf die Frage was das Bundesministerium für Gesundheit an Regulierungen im Sinne des Verbraucherschutzes vorhätte:

Es gibt einen Markt und es gibt eine Zielgruppe für diesen Markt. Dieser Markt macht es erforderlich, den Wildwuchs, der sich in den letzten Jahren herausgestellt hat, dass diese Produkte einer Regulierung zugeführt werden. Da ist es ein Anliegen, nicht nur der Staatengemeinschaft, sondern auch auf WHO Ebene, auf Grund dieser Berichte von Dr. Pötschke-Langer, dass hier Regulierungsvorgaben geschaffen werden.
Da BMG (Bundesministerium für Gesundheit) wird die Regulierung umfassend über das Tabakgesetz regeln, über die aktuelle Änderung des Tabakmonopolgesetzes wird die Kontrolle des Verkaufes erlangt werden, wozu dann im Tabakgesetz die Regulierungsvorgaben entstehen werden.

Im zweiten Teil des Videomitschnittes klärte Herr Prof. Mayer über das Suchtpotential von Nikotin auf, da es ihm Vortrag von Frau Dr. Pötchke-Langer und auch im Laufe der Podiumsdiskussion, ohne die Datenlage zu berücksichtigen, immer wieder als die große Gefahr dargestellt wurde.

Herr Dr. Pietsch erwähnte ausführlich die geplanten Umsetzungsmaßnahmen des Gesundheitsministeriums zu diesen Produkten  um eine umfassende Kontrolle auch nicht nikotinhaltiger Produkte, wie es die WHO empfiehlt, zu bekommen. Das ist rigoroser als es derzeit auf EU Ebene bei der Tabakprodukterichtlinie der Fall ist. Er meinte:

Aber als dritte Dimension ist es wie der einzelne Staat mit solchen Produkten umgeht und eventuell nicht nikotinhaltige Produkte mitzuerfassen. Derzeit tendiert das BMG das umfassend zumachen, um den Vollzug erst zu ermöglichen. Alle Produkte werden den Tabakerzeugnissen gleichgesetzt, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen wie Rauchverbote und Nichtraucherschutz.

Auf die Frage aus dem Publikum zu Einschränkungen der Produktvielfalt für Kunden, was eine Benachteiligung im Binnenmarkt bedeutet, meinte Herr Dr. Pietsch dass diese Kontrolle unerlässlich wäre, auch im Sinne der Prävention. Es wird in Zukunft nur noch kontrolliert vertrieben werden.

Herr Prof. Mayer schlussfolgerte auf die Frage aus dem Publikum, zum Einstieg für Jugendliche aus der im Oktober erschienen ASH-Studie Use of electronic cigarettes in Great Britain.

Das Gespenst von nicht rauchenden Kindern, die regelmäßig E-Shishas nutzen, und von denen dann zur E-Zigarette wechseln, und dann weiter zur Tabakzigarette wechseln, gibt es nicht.

Laut Herrn Dr. Pietsch rechtfertigen Daten eines nicht näher bezeichneten Arbeitskreises Innenraumluft die angeblich klare Schadstoffmessungsergebnisse gebracht hätten, dass auch bei nicht nikotinhaltigen E-Zigaretten der Nichtraucherschutz und Rauchverbote berücksichtigt werden müssen.
Herr Prof. Mayer entgegnete, dass für eine Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes eine schädigende Wirkung nachgewiesen werden muss. Die Beweislast liege beim Gesetzgeber, sonst würde das wie in Deutschland vor den Gerichten entschieden werden müssen.

Herr Dr. Pietsch erklärte :

Anhand entsprechender Fakten, die dem Ministerium vorliegen, eindeutige Ergebnisse etwa über Passivemissionen aus dem Bereich des Bundesinstitut für Risikobewertung (Deutschland) die das auf sehr breiter Basis nachgewiesen haben und es ist entsprechend genug Grundstoff da, um unserer Verantwortung nachzukommen.
Es müssen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es müssen sich genaue Vorgaben niederschlagen. Es ist, der Gesetzgeber dem es obliegt, hier darüber zu befinden. Meine Aufgabe als oberster Behördenleiter ist es, das Gesetz zu vollziehen. Wir können nur im Wege der Vorlagenarbeit auch berücksichtigen was für Bedenken es gibt und solche Bedenken gibt es. Ich kenne eine Reihe von Studienergebnissen, die mich bestärken, hier einen klar eingeschlagenen Weg aus gesundheitspolitischer Sicht zu beschreiten. Ich kenne keine einzige von Prof. Mayer angesprochene Studie welche die Unschädlichkeit als solches belegt. Man kann sie mir aber gerne schicken, hätte man in der Vergangenheit schon machen können, ich habe von niemanden derartige Unterlagen bekommen und kann sie somit auch nicht berücksichtigen.

Herr Dr. Pietsch antwortete auf die Frage aus dem Publikum, ob auch für Tabakprodukte das Alter auf 18 Jahre angehoben werden soll, dass dies nur zusammen sinnvoll wäre, beides ab 18, wenn es der Gesetzgeber so will.

Herr Christoph Lagemann stellte die Schlussfrage, wie man zukünftig die Regulierung und die Aufklärung rund um die E-Zigarette so hinbekommen könnte, dass Konsumenten besser informiert seien.
Für Frau Dr. Pötchke-Langer sind es drei Schritte, die bedeutsam sind:

Das Erste ist, den Einstieg in den Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten zu verhindern, genauso wie wir den Einstieg in den Zigarettenkonsum verhindern wollen, über den Jugendschutz und über ein Werbeverbot. Der zweite Punkt ist, einen maximalen Verbraucherschutz zu garantieren. Der dritte Punkt ist, die E-Zigarette mit der Tabakzigarette gleichzustellen, was den Nichtraucherschutz und den Schutz am Arbeitsplatz angeht, da gehören Schadstoffe einfach nicht in den Raum hinein.

Herr Franz Stiebellehner auf die Frage, was für ihn die optimale Regelung im Sinne von Verbraucherschutz und im Sinne des Konsumenten sei:

Dass es für die Zukunft wichtig ist, dass es gut kontrolliert wird, aber die Kontrolle soll Jemandem obliegen wo es für alle gleich gilt, und nicht wieder über die Tabaklobby stattfindet, die es sich dann richten kann wie sie es braucht.

Herr Dr. Pietsch:

Die Änderung des Tabakmonopolgesetzes gibt es, weil die derzeitige Gesetzeslage nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Die Produkte sind auf Basis eines Ergebnisses des Abgrenzungsbeirates von 2007 als Arzneimittel einzustufen. Es wäre eleganter und richtiger gewesen, eine Klarheit zu schaffen, ob nämlich solche Produkte eben nicht Arzneimittel sind, dann hätten wir alle das Problem nicht. Solange das aber nicht klar ist müssen, wir davon ausgehen, dass solche ungeprüften Produkte im Zweifelsfall, weil es nicht ausgeschlossen werden kann, auch als Arzneimittel eingestuft werden. Und das bedeutet, dass hier die Voraussetzungen für den Vertrieb von solchen Produkten derzeit nicht vorliegen. Denn jedes Gewerbe setzt voraus, dass die Befugnis vorliegt, die wird es geben, andererseits aber alle übrigen gesetzlichen Bestimmungen Beachtung finden. Und das ist in diesem Fall Arzneimittelgesetz/Medizinprodukterecht. Wir haben keinen solchen Zulassungsantrag, außer von der Firma Ruyan 2007. Daher können wir auch nicht ausschließen, dass es sich nicht doch um ein Arzneimittel handelt. Und deswegen die Kontrolle. Wenn solche Zulassungsanträge gestellt worden wären, hätten wir die Klarheit, die haben wir nicht. Deshalb die Kontrolle.

Herr Prof.Mayer:

Kurz zur AGES (Abgrenzungsbeirat), da war ich mit schuld, weil ich damals in meiner Naivität und in meinem Enthusiasmus über diese neuen Produkte, diese zur Raucherentwöhnung empfohlen habe. Und dann hat der Abgrenzungsbeirat natürlich reflektorisch die Meinung vertreten, es seien Arzneimittel. Das ist die Meinung der AGES, es gab keine gesetzliche Grundlage aber das Gesundheitsministerium hat frisch fröhlich der Bevölkerung eingeredet, nikotinhaltige E-Zigaretten seien Arzneimittel, ohne gesetzliche Grundlage. In Deutschland haben die Gerichte dagegen entschieden. Dort wird es ordentlich sauber gemacht, dort wird es exekutiert, dann geht es vor Gericht, und das Gericht sagt ohne Heilmittelbehauptung gibt es kein Arzneimittel. In Österreich hat man das totgeschwiegen, es hat Selbstanzeigen gegeben, nichts wurde exekutiert, aber es wurde der Bevölkerung eingeredet, es sei ein Arzneimittel. Natürlich sind sie keine Arzneimittel. Zum Tabakmonopol noch ein Wort. Die WHO hat sich in Moskau sehr besorgt geäußert, über die Involvierung der Tabakindustrie im E-Zigarettenhandel. Österreich hat jetzt im EU-Raum eine Vorreiterrolle, in dem wir das ausschließlich in die Hände der Tabakindustrie geben, die kann mit den Produkten jetzt machen was sie will, das ist ein Skandal! Bei der Produktsicherheit sind wir uns alle einig, aber die will man auch bei anderen Produkten, dazu braucht man das nicht in die Trafik verbannen.

Herr Thomas Schwarzenbrunner:

Ich glaube nicht, dass mit einer Unterstellung unter die Monopolverwaltung der Jugendschutz umgesetzt wird, ich glaube auch nicht, dass sich mit einer Anhebung auf 18 Jahre etwas ändern wird, das funktioniert im Tabakbereich nicht wirklich gut.

Da es im Vorfeld bei den Stellungnahmen zum 2. Abgabenänderungsgeetz von einigen Suchtpräventionsstellen fast gleichlautende Schreiben mit WHO-COP6-Inhalten gab, waren wir über die Offenheit und das Verständnis anderer Sichtpunkte der Veranstalter sehr positiv überrascht.
Dass sich Herr Dr. Pietsch nach über acht Jahren seit dem Auftauchen der E-Zigarette in Österreich, mit einer einzigen Einstufung eines Produktes (mit Heilmittelpräsentation) als Arzneimittel noch immer am Arzneimittelgesetz festhält, und gleichzeitig die Händler so darstellt, als wenn sie sich nicht an Gesetze halten würden ist untragbar und sollte eigentlich von den Händlern aufgegriffen werden.
In den Verhandlungen zur Tabakprodukterichtlinie 2 in Brüssel wurden nicht alle verpflichtenden Empfehlungen des WHO FCTC durchgebracht. Herr Pietsch scheint aber zu meinen, als Büroleiter des Gesundheitsministeriums könne er dies in Österreich machen, obwohl die Empfehlungen der WHO aus den Konferenzpapieren kein Gesetz darstellen.
Wir werden seinem Wunsch, ihm Studien zukommen zu lassen, in nächster Zeit selbstverständlich gerne nachkommen.

Wir bedanken uns für die Bereitstellung der Videos bei VaporPal.

8 Gedanken zu „Informationsveranstaltung zum Thema E-Zigarette in Österreich

  1. Danke für die Videos!

    Kannte Frau PöLa bislang nur vom Hörensagen.Die Dame ist aalglatt beim Verbreiten ihrer FUD Propaganda.Beängstigend auch der Herr vom Ministerium, wie er in einem Redeschwall aus vorgestanztem Beamtenjargon uns kalt und technisch zeigt, wie der Staat gedenkt, uns vor uns selbst zu schützen.
    Franz Kafka hätte es nicht besser gekonnt.

  2. Bewundernswert natürlich die engagierten Einlassungen von Prof Mayer. Es macht Mut, solche Fachleute auf der Seite der Dampfer zu wissen. Es muss frustrierend sein, sich gegen eine Übermacht nicht direkt greifbarer Lobbyparteien zu stellen und immer erstmal dem Publikum die Falschargumente und Verunsicherungen der Gegenseite zu erklären.
    Die Massenmedien nehmen ja an einer ehrlichen Diskussion nicht teil (War ja klar: Anzeigenkunden sind involviert).

  3. Ganz, ganz toller Beitrag und super Videos. Danke dafür, habe mich selten so gut Amüsiert. Was da von den beiden Antz abgeliefert wurde war einfach nur grotesk. Hoffe das man sich in Österreich auch gerichtlich gegen diese Bande wehren wird, damit deren Nullnummer auch dort endlich bestätigt wird.

  4. „Wir werden seinem Wunsch, ihm Studien zukommen zu lassen, in nächster Zeit selbstverständlich gerne nachkommen.“
    Die wird er mit Sicherheit schon vorliegen haben. Aber doppelt gemoppelt wer weiß, vielleicht ist das was ihr ihm schickt ja in einer verständlicheren Sprache geschrieben und er versteht dann dessen Inhalt? 😉

  5. Danke für die Videos!
    Kannte Frau PöLa bislang nur vom Hörensagen.Die Dame ist aalglatt beim Verbreiten ihrer FUD Propaganda.
    Beängstigend auch der Herr vom Ministerium, wie er in einem Redeschwall aus vorgestanztem Beamtenjargon uns kalt und technisch zeigt, wie der Staat gedenkt, uns vor uns selbst zu schützen.
    Kafka läßt grüßen.

  6. Sehr interessant, ich kann auch gleich eine Liste mit Artikeln zusammenstellen.
    Ich glaube ich kann mich ganz gut selbst vor mir schützen. 🙂
    Rauchen, nicht Rauchen, unterschiedliche Wege aufzuhören. Bei mir waren bzw. sind E-Zigaretten Teil davon und das ist meine Entscheidung.
    Eine Möglichkeit mit dem Rauchen aufzuhören.

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