Auch das Hessische Sozialministerium verwechselt zwei unterschiedliche Prinzipien der E-Zigarette
Die E-Dampfer in Hessen können es lässig sehen: Die Äußerungen von Sozialminister Grüttner vom 30.05.2012 bezüglich der Zuordnung des Konsums von E-Zigaretten unter das Nichtraucherschutzgesetz: Zitat „’Beim Konsum einer E-Zigarette müssen wir beim jetzigen Kenntnisstand davon ausgehen, dass auch eine Gesundheitsgefahren für Dritte nicht auszuschließen ist’, erklärte der Sozialminister. ‚Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes haben […]