Fehlende Nikotin-Angabe auf Flaschen

Aufgrund mehrerer Kommentare von Händler- und Käufer-Seite war die Meldung über die zweite Aktion der Arbeitsgruppe Shop-Watching bisher zurück gehalten worden.
Am 05.10.2012 hatten wir duci-eliquid.de bezüglich der mangelhaften Kennzeichnung von Liquid-Flaschen angeschrieben. Sobald wir mehr Informationen zu dem Thema haben, werden wir diese an dieser Stelle veröffentlichen.
Parallel arbeiten wir natürlich daran, das bisherige Feedback abzuwägen und gegebenenfalls in unseren Abläufen zu berücksichtigen. Desweiteren sind die nächsten Aktionen (leider!) schon in Vorbereitung. Keep on watching!

 

* Update vom 18.10.2012 *

Liebe Dampfergemeinde!
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Arbeitsgruppe Shop-Watching ihren ersten Erfolg verzeichnen darf.

Aufgrund unseres Anschreibens vom 05.10.2012 hat sich duci-eliquid.de dazu entschlossen, ab sofort auf den Etiketten der Hangsenliquids auch den Nikotingehalt mit anzugeben. Aufgrund des Beschaffungsvorlaufes kann es natürlich noch etwas dauern, bis alle Flaschen durchgängig gekennzeichnet sind.
Der Nikotingehalt lässt sich zwar heute schon per Farbgebung der Deckel erkennen, aber zum einen ist dieser Umstand nicht allen Dampfern bekannt, zum anderen könnten die Deckel ja auch mal vertauscht werden.

Wir möchte uns auch an dieser Stelle bei duci-eliquid.de für die Unterstützung unserer Bemühungen vielmals bedanken.


5 Gedanken zu „Fehlende Nikotin-Angabe auf Flaschen

  1. Wäre es nicht schöner mit den Shopbetreibern erstmal Kontakt aufzunehmen, auszuhandeln und dann nur den Erfolg öffentlich zu machen?
    So sieht das ganze irgendwie aus als wolle man die Shopbetreiber an einen Pranger stellen.

  2. Wenn es einen Erfolg gibt, ja, aber wenn es den Händler nicht interessiert, dann ist ein Pranger auch ganz praktisch 😉

  3. Die Händler machen das ganz bewußt, könnte eine Menge davon nennen. Eine schwarze Liste ist sicher gut und hilft allen Dampfern. Es gibt zu viele schwarze Schafe in diesem Bereich, stimmts Borschti…

  4. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wie alle Anregungen wird auch Ihre ernst genommen und im Team diskutiert. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir nicht jeden Wunsch 1:1 umsetzen (können).

  5. Klar wenn ein Händler auf solche Kritiken nur mit Ignoranz reagiert sollte man das auch so veröffentlichen, man darf aber auch nicht vergessen das die Shopbetreiber Einzelhändler sind und keine Juristen, Fachleute für Lebensmittelrecht und auch noch gleichzeitig Händler.
    Ich behaupte mal die meisten Händler wissen nicht um Ihre fehler, so habe ich schon öfter mal einen Händler freundlich angeschrieben und auf Ihre Fehler wie werben mit CE zeichen oder auch Formfehler in den Versandkosten hingewiesen, bisher wurde es meist zeitnah geändert.

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