Die IG-ED, Deutschlands Interessengemeinschaft der E-Dampfer, wehrt sich gegen Bestrebungen, Dampfen durch eine Aufnahme in das Tabakgesetz dem Rauchen gleichzustellen.
Dampfen hat mit Rauchen so wenig zu tun wie eine Sauna mit einem Kamin.
Die IG-ED hält die derzeit geltende Klassifizierung des Dampfens als Bedarfsgegenstand und die dazu geltenden Normen für ausreichend. Sie setzt sich für eine Selbstbeschränkung der Händler ein und erarbeitet derzeit Qualitätsrichtlinien für Inhaltstoffe und Kennzeichnung von ELiquids.
Die IG-ED berücksichtigt dabei die Belange des Jugendschutzes, des allgemeinen Verbraucher- und Gesundheitsschutzes und der Nikotinsuchtprävention.
Die IG-ED hält eine Normierung für derzeit nicht erforderlich, da die meisten Händler von ELiquids diese Belange in freiwilliger Selbstbeschränkung beachten.
Falls der demokratische, lobbyfreie politische Wille gleichwohl eine Normierung für erforderlich hält so ist die IG-ED fachlich und rechtlich bereit, an einem Regelungsentwurf mitzuarbeiten.
Dabei müssen jedoch die Besonderheiten des Dampfens berücksichtigt werden insbesondere, dass eine Schadstoffbelastung kaum, weder aktiv noch passiv auftritt. Millionen von Rauchern bleibt durch den Umstieg vom Rauchen auf das Dampfen der schädliche Tabakrauch erspart, Nichtraucher profitieren durch den Wegfall des Passivrauchens ebenfalls davon.
Die IG-ED wird sich entschieden gegen unlauter motivierte Versuche wehren, das Dampfen zu kriminalisieren, etwa durch eine nahezu offensichtlich rechtswidrige - gemessen an der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung - Klassifizierung als Arzneimittel. Eher lässt sich Luft als Arzneimittel klassifizieren als E-Liquid.