Zoll München / Garching: E-Dampfgeräte sind keine Arzneimittel / Medizinprodukte!
Allmählich spricht es sich in den Bundesländern herum: Der IG-ED liegt die Kopie eines Schreibens der Regierung Oberbayern von Anfang August 2012 vor mit folgendem Kernsatz: “…kommen wir zu der Auffassung, dass es sich bei den eingeführten o.g. Erzeugnissen in der vorliegenden Aufmachung und Zusammensetzung nicht um Arzneimittel i.S.d. § 2 Abs. 1 AMG und […]