Stellungnahme der IG-ED zur Meldung des BfR vom 07.05.2012

Zu: BfR empfiehlt, das Rauchen von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu untersagen

Quelle

Obwohl das Bundesamt für Risikobewertung sich selbst als "eine wissenschaftliche Einrichtung" beschreibt und behauptet: "Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen", kann in der Empfehlung von wissenschaftlicher Belegbarkeit und eigener Forschung nicht die Rede sein.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass das E-Dampfen trotz der vielfach belegten Nützlichkeit als wesentlich weniger schädliche Alternative zum Rauchen weiterhin von bestimmten behördlichen Stellen bekämpft wird.

Nachdem der Versuch, die E-Zigarette offiziell in die Apotheke und zwangsläufig damit für viele Jahre (Arzneimittelprüfung) ganz vom Markt zu verbannen, dank mehrerer Gerichtsurteile als gescheitert eingeschätzt werden darf, hebt nun der Versuch an, sie in die Raucherecke zu stellen, obwohl sie praktisch nichts mit dem Rauchen gemeinsam hat.

Die in der Empfehlung aufgeführten Argumente sind dermaßen dürftig, dass wir sie leider nicht ernstnehmen können. Im Gegenteil, bei genauer Betrachtung spricht die als Beleg angeführte Untersuchung sogar sehr deutlich für das E-Dampfen.

Aus dieser Quelle geht hervor, was von der Neutralität und damit Glaubwürdigkeit des BfR zu halten ist.

Wie die IG-ED auf die Inhalte der BfR-Empfehlung eingeht, finden Sie hier:
Rauchende Finger und qualmende Colts

Ein Gedanke zu „Stellungnahme der IG-ED zur Meldung des BfR vom 07.05.2012

  1. Also mein Lungenarzt ist total begeistert. Husten weg, Lunge wieder in Ordnung. Das reicht mir und vielen anderen als Beweis das es Quatsch ist was da gesagt wird. Es ist nur Schade das manche dadurch total verunsichert werden und ich finde es schon Kriminell solche Sachen zu verbreiten!!!

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