Keine Entscheidung zum Änderungsgesetz

Mit Spannung haben wir am 18.10.2016 auf Informationen aus der CDU/CSU Fraktion gewartet. Nachdem die Aussprache und 1. Lesung nach der Sommerpause sang und klaglos von der Tagesordnung gestrichen wurden, erhofften wir uns bei diesem Termin Klarheit über das weitere Vorgehen der Bundesregierung.

Wie aus internen Kreisen verlautet, ist das im 1. Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz vorgesehene restriktive Werbeverbot in der Fraktion umstritten. Sowohl der Fraktionsführer Volker Kauder als auch der Wirtschaftsflügel der Fraktion haben anscheinend Bedenken, das ein vom Minister Christian Schmidt eingereichter Entwurf, der ein über die EU-Vorgaben hinausgehendes Werbeverbot für ein legal erhältliches Produkt beinhaltet, die Tür für ähnliche Regelungen in anderen Branchen öffnet.

Da es auch in der CDU/CSU Fraktion Hardliner gibt, die jede Art von Tabakwerbung, und damit auch Werbung für E-Zigaretten ablehnen, sollte am 18.10.2016 in der Fraktion über ein weiteres Vorgehen abgestimmt werden.

Die IG-ED hat im Vorfeld dieser Abstimmung alle Abgeordneten der CDU/CSU Fraktion angeschrieben. Da wir dieses Schreiben nicht als offenen Brief gekennzeichnet haben, können wir hier nur kurz den Inhalt zusammenfassen.

Unsere Forderungen lauteten:

Keine Gleichstellung nikotinfreier mit nikotinhaltigen Liquids
In der Begründung verwiesen wir auf die ausdrückliche Beschränkung auf nikotinhaltige Produkte in der TPD2, sowie auf die gerichtlich festgelegte Definition von Tabakprodukten.

Keine zusätzlichen Werbeeinschränkungen für E-Dampfprodukte
Wir sind von einem Kino und Plakatwerbeverbot als Verbraucherorganisation ja nicht unmittelbar betroffen, haben jedoch darauf hingewiesen, das ein restriktives Werbeverbot bei einem um mindestens 95% weniger schädlichen Produkt das falsche Signal ist.

Wie das Onlinemagazin EGARAGE erfahren hat, hat eine Aussprache mit anschließender Abstimmung nicht stattgefunden. Als Begründung wurde das Fernbleiben des Ministers angegeben.

Es bleibt zu hoffen, dass die verbleibende Regierungszeit der jetzigen Koalition nicht ausreicht um dieses Änderungsgesetz noch zu verabschieden.

Hier noch mal ein Link um was es beim 1. Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz geht:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808962.pdf

Weitere Links zu diesem Thema:
https://ig-ed.org/2016/07/aenderungsgesetz-zum-tabakerzeugnisgesetz/
https://ig-ed.org/2016/08/tpd2-verschaerfungen-in-de-nein-danke/

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