Politiker bewegen: Leben retten

Mit dieser neuen Kampagne möchten wir weiter intensiv und wirksam politisch handeln. Hier motivieren wir Dampfer, ihre Politiker in ihrem Wahlkreis zu besuchen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Der direkte Dialog mit den Politikern bringt erfahrungsgemäß viel mehr, als bisher durch Mails und Textmaterial  erreicht werden konnte. Hier müssen wir den Damen und Herren vor Ort  unter Anderem die Unsinnigkeit des Gesetzentwurfes verdeutlichen, in dem nikotinfreies Liquid dem nikotinhaltigem Liquid gleichgestellt werden soll.
Es ist zu erwarten, dass Politiker nach einem erfolgreichen Gespräch eine vernünftige Einsicht in die Thematik bekommen und die E-Dampfe positiver und sinnvoller bewerten, als dies dem DKFZ, dem BfR & Co. lieb ist.

Um euch eine Hilfe beim Besuch eurer Politiker zu geben, haben wir eine Kampagne-Seite ins Netz gesetzt: http://Politiker-bewegen-Leben-retten.de/

Auf dieser Website findet ihr Informationen, wie ihr eure Abgeordneten findet, ein paar Tipps, wie man einen Gesprächstermin bekommt und dazu ein sich ständig erweiterndes Sortiment an Infomaterial für euren Abgeordneten. Es ist auch vorgesehen und erwünscht, dass ihr eure Erfahrungen in einem kurzen Bericht auf dieser Webseite veröffentlicht, um andere von euren Erfahrungen profitieren zu lassen. Selbstverständlich könnt ihr eure Fragen und Anregungen ebenfalls über das Formular an uns herantragen. Auch über die bekannten Kanäle der sozialen Netzwerke und der Foren stehen wir für Fragen zur Verfügung.

Wir hoffen auf rege Teilnahme. Überlassen wir es nicht der deutschen Politik, die Dampfe weiter als von der EU vorgegeben totzuregulieren.

4 Gedanken zu „Politiker bewegen: Leben retten

  1. Fehler in den Infos (“Warum machen wir das”):
    Es wird auch nach dem Änderungsgesetz weiterhin nikotinfreie Basen geben (unbegr. großen Gebinden).

    Siehe Drucksache 18/08962:

    6. § 14 wird wie folgt gea?ndert:
    a) In Absatz 1 werden nach den Wo?rtern „Elektronische Zigaretten und Nachfu?llbeha?lter“ die Wo?rter „, die Nikotin enthalten,“ eingefu?gt.

    Dadurch werden nikotinfreie Liquids bei den Nachfüllbehältern herausgenommen.

  2. Kein Fehler in den Infos, aber vor dem Gesetzentwurf geschrieben. Danke für den Hinweis, ist geändert.
    Nikotinfreie Liquids unterliegen ohne diesen Gesetzentwurf keinerlei Regulierung durch das Tabakproduktgesetz. Wenn diese Änderung durchkommt, werden sie genau wie nikotinhaltige behandelt. Einzige Ausnahme – die Verpackungsgröße. Dies bedeutet auch, dass sämtliche Aromeneinschränkungen die noch in Planung sind auch für nikotinfreie Liquids gelten.

  3. Auch einer Besteuerung steht nun nichts mehr im Weg. Die Gleichstellung bedeutet auch, dass Nutzer nikotinfreier Liquids sich an ein evl. erweitertes Nichtraucherschutzgesetz halten müssen. Für sogenannte E-Shishas ohne Nikotin dürfte damit auch die Meldepflicht und die 6 monatige Marktverzögerung gelten.
    All das gilt es zu vermeiden. Wenn wir das alles als Gottgegeben hinnehmen wollen, wird wohl der nächst Schritt, die Aromenverbote per Verordnung durch das BMEL entsprechend ausfallen.

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