BfR vs Professor Bernd Mayer

Die IG-ED hatte bereits die Stellungnahme des BfR "Nikotinfreie E-Shishas bergen gesundheitliche Risiken" vom 23.04.2015 sowie den Kommentar von Professor Bernd Mayer veröffentlicht.

Am 6. Mai 2015 hat das BfR reagiert und in einem öffentlichen Brief sowie einem Brief an die Rektorin der Universität Graz eine Stellungnahme zu dem angeblichen Fehlverhalten von Herrn Professor Mayer gefordert.

Beide Schreiben hat Herr Professor Mayer inzwischen beantwortet.

Nachfolgend die Chronologie des Schriftwechsels:

Zusammenfassung der Kommunikation zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung [ http://www.bfr.bund.de/ ] und Professor Bernd Mayer von der Universität Graz.

23.04.2015
Nikotinfreie E-Shishas bergen gesundheitliche Risiken
Stellungnahme Nr. 010/2015 des BfR
http://www.bfr.bund.de/cm/343/nikotinfreie-e-shishas-bergen-gesundheitliche-risiken.pdf

24.04.2015
Kommentar von Professor Mayer zu dieser Stellungnahme
(original) https://drive.google.com/file/d/0B1XBejPbx-nhSUhCX1ktc1M3Snc/view
alternativer Link

06.05.2015
Offener Brief des BfR als Reaktion zum Kommentar von Professor Mayer
http://www.bfr.bund.de/cm/343/offener-brief-des-bfr-an-prof-dr-mayer-universitaet-graz.pdf

06.05.2015
Schreiben des BfR an das Rektorat der Universität Graz
(original) https://drive.google.com/file/d/0B1XBejPbx-nhaEFTUHpkUUwyZmM/view?pli=1
alternativer Link

07.05.2015
Dazu Professor Bernd Mayer öffentlich auf Facebook:
"Das BfR hat auf meinen Kommentar zu deren Stellungnahme über die angebliche Schädlichkeit von E-Shishas und vergleichbaren Wegwerf-E-Zigaretten reagiert. In einem Schreiben an das Rektorat meiner Universität, in dem sie mehr oder minder direkt disziplinarische Maßnahmen gegen mich einfordern, versuchen sie, mich mundtot zu machen. Nachdem ich angekündigt habe, den Schriftverkehr zu veröffentlichen, gibt mir das endlich Gelegenheit, der Öffentlichkeit zu zeigen mit welchen Mitteln die versuchen, Wissenschaftlern einen Maulkorb umzuhängen, um ihre fragwürdigen politischen Ziele nicht zu gefährden. Vertrauliche Informationen habe ich dazu schon länger. Wäre schön, wenn dieser Brief möglichst breit gestreut würde."
[ https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1592212804393636&id=100008147957917 ]

...und in einer Mail an das BfR
https://drive.google.com/file/d/0B1XBejPbx-nhcWNxRnRhYjROdVk/view

Von: "Mayer, Bernhard-Michael (bernhard-michael.mayer@uni-graz.at)" <bernhard-michael.mayer@uni-graz.at>

Betreff: Re: Vorwurf des angeblichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Datum: 07. Mai 2015 09:21:34 MESZ

An: Wegener Sarah <Sarah.Wegener@bfr.bund.de>

Kopie: "rektorin, BREK (rektorin@uni-graz.at)" <rektorin@uni-graz.at>, Luch Andreas <andreas.luch@bfr.bund.de>, Henkler Frank <frank.henkler@bfr.bund.de>, Leitung <leitung@bfr.bund.de>

Sehr geehrte Frau Wegner,

Es freut mich, dass das BfR spät aber doch auf meine Richtigstellung seiner Stellungnahme zu elektronischen Zigaretten ("E-Zigaretten") reagiert, finde es aber schade, dass man nicht in eine öffentliche Diskussion mit mir eintreten will. Die hätte mir Gelegenheit gegeben, meine Position in dem vom BfR offenbar eingeforderten Detail zu begründen.

Aus gut informierten Kreisen ist mir bekannt, dass Gesundheitsorganisationen in Deutschland, allen voran das DKFZ und auch Ihr Institut, Druck auf Wissenschaftler ausüben und deren Meinungsfreiheit einschränken, um ihre politischen Ziele nicht zu gefährden. Diese Ziele mögen im Interesse der Pharmaindustrie sein, im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sind sie mit Sicherheit nicht.

Elektronische Zigaretten haben ein historisch einzigartiges Potential zur Tabakprävention. Anstatt Raucher zum Umstieg zu motivieren und damit weltweit Millionen Menschenleben zu retten, verunsichert das BfR die Bevölkerung durch - wie in meiner Stellungnahme erläutert - wissenschaftlich unhaltbare Behauptungen. Als besonders krasses Beispiel möchte ich nochmals die von Ihnen angeführte "Luftverschmutzung durch Stäube" im Aerosol von E-Zigretten heranziehen. Auf meine Erwiderung, dass die physikalische Beschaffenheit dieses Aerosols (Flüssigkeitströpfchen) identisch mit jenem von Asthmainhalatoren ist, sind Ihnen nur die unterschiedlichen Inhaltsstoffe eingefallen, die aber in diesem Zusammenhang irrelevant sind. E-Zigaretten erzeugen keine "Stäube". Das versteht sogar mein 10-jähriger Sohn. Somit wiederhole ich mich gerne: Mit dieser Äußerung haben Sie die Bevölkerung angelogen!

Und selbstverständlich ist die Warnung vor "Direct Dripping" (dt.: Tröpfeln) - unabhängig von der Qualität der von Ihnen zitierten Studie - in einer Stellungnahme zu E-Shishas (Einweg-E-Zigaretten) fehl am Platz, weil man mit diesen Geräten nicht tröpfeln kann. Auch da wiederhole ich mich gerne: Entweder kennen Sie sich nicht aus oder führen die Bevölkerung bewußt in die Irre.

Glücklicherweise genieße ich als Ordentlicher Professor meiner Universität nicht nur Freiheit in Forschung und Lehre sondern auch Meinungsfreiheit. In meiner Funktion als Ordinarius für Pharmakologie und Toxikologie fühle ich mich zu sachlicher Information der Öffentlichkeit über gesundheitspolitisch relevante Themen verpflichtet und lasse mir von niemandem einen Maulkorb umhängen, auch nicht von Ihnen.

Wie bereits in meiner Stellungnahme angekündigt, werde ich Ihre Antwort in den einschlägigen Foren und sozialen Netzwerken veröffentlichen. Das gibt mir nunmehr Gelegenheit, meine vertraulichen Informationen über die von Ihnen angewendeten Druckmittel zumindest ansatzweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Mayer

Am 07.05.2015 um 08:02 schrieb Wegener Sarah:

Sehr geehrte Frau Professor Neuper, sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt übersenden wir Ihnen ein Schreiben des Bundesinstituts für
Risikobewertung zu dem im Betreff genannten Vorgang.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Sarah Wegener
Bundesinstitut für Risikobewertung
Abteilung Chemikalien- und Produktsicherheit
-
Federal Institute for Risk Assessment
Department Chemicals and Product Safety
-
Max-Dohrn-Straße 8-10, 10589 Berlin Germany
+49 30 18412 4923
http://www.bfr.bund.de

Sarah.Wegener@bfr.bund.de

< 15-8336348-00 Rektorat_Universität Graz.pdf>

O. Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer
Bereichsleiter Pharmakologie & Toxikologie

Institut für Pharmazeutische Wissenschaften
Karl-Franzens-Universität Graz

Humboldtstraße 46/I
A-8010 Graz

Österreich

Tel.: +43-316-380-5567
Fax: +43-316-380-9890
E-Mail: mayer@uni-graz.at

 

<hr>

Ergänzung 22.05 2015: Antwort der Uni Graz an das BfR

 

Bei Bedarf werden wir diesen Artikel mit weiteren öffentlich zugänglichen Schreiben erweitern.

5 Gedanken zu „BfR vs Professor Bernd Mayer

  1. May I congratulate you on having the courage to stand against this abuse of power. We need more brave voices to defend both science and the people science is there to help.

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