Bundeselternrat ändert seine Pressemitteilung über E-Zigaretten!

Am 29.01.2015 hat der Bundeselternrat über das Onlineportal bildungsklick.de eine Pressemitteilung mit folgender Aussage veröffentlicht.

"Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) sind E-Shishas und E-Zigaretten eindeutig krebserregend."

Die IG-ED hat daraufhin den Bundeselternrat angeschrieben, und ihn aufgefordert diese falsche Aussage zu korrigieren.

Am 11.2.2015 hat der Bundeselternrat seine Behauptung relativiert und schreibt nun "nur noch":

"Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) kann bei E-Zigaretten eine krebserregende Wirkung nicht ausgeschlossen werden."

Das ist zwar kein großer Erfolg, aber immerhin musste sich hier ein Gremium mit den konjunktiven Ergüssen des DKFZ beschäftigen.

Bei der jetzigen Aussage reiht sich die E-Zigarette in die Reihe vieler Genussmittel ein, bei denen viele Wirkungen nicht ausgeschlossen werden können.

11 Gedanken zu „Bundeselternrat ändert seine Pressemitteilung über E-Zigaretten!

  1. Ich würde das schon als Erfolg verbuchen. Ihr macht eine sehr gute Aufklärungsarbeit, bitte macht weiter so!

  2. Glückwunsch! Auch kleine Erfolge zählen.
    Ich selbst benutze den Konjunktiv auch sehr gerne, da man damit ja fast alles behaupten kann.
    Weitermachen!

  3. Ich sehe es auch als Erfolg. Immerhin war man genötigt, die Publikation zu ändern, und statt angeblicher Fakten jetzt von Mutmaßungen zu sprechen. Jetzt kann man z.B. argumentieren, dass auch bei vielen anderen Produkten, selbst bei solchen, die eindeutig für Kinder bestimmt sind, eine gesundheitsbeeinträchtigende Wirkung nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das klingt schon anders, als die pauschale Behauptung, das Produkt sei definitiv gesundheitsschädlich.

  4. Auch wenn nur ein kleiner Efolg, aber immerhin schon etwas. Wir Dampfer sind eine Familie, müssen zusammen halten und dürfen uns nicht alles gefallen lassen.
    So bekommen auch Regierung und Tabakkonzerne mit, das sie kein leichtes Spiel haben uns weiter zu demoralisieren.

  5. Sehr gut, kleiner aber entscheidender Unterschied in der Formulierung… Jetzt müsste in der Öffentlichkeit nur noch der entscheidende Unterschied zwischen Tabak und Nikotin ankommen.

  6. Ein grosses Dankeschön auch aus Österreich für euren Einsatz – es ist schön zu wissen das ihr immer im Einsatz für die gute Sache seid.

  7. na dann währe es ja das gleiche , als wenn ich ein ganzes Haus schon mal eine Klage schicken kann, denn es kann ja sein das einer oder eine aus dem Haus laufend der Woche eine Melone aus dem Fenster schmeißt,ich die auf dem Kopf bekomme mich verletzen werde und Folgeschäden mit bekomme,kann sein das es sein kann, und das muss mann ja verbieten,

  8. Verfolge ich den Link oder suche direkt nach dem Artikel auf der Webseite, ist die “korrigierte” Fassung nicht mehr auffindbar. Lediglich die Originalfassung ist zu sehen.

    Ist das nun eine Korrektur der Korrektur?

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