Die E-Zigarette gehört nicht in die Tabakproduktrichtlinie!

Die IG-ED sieht sich veranlasst, ein weiteres Mal die Mitglieder des Europäischen Parlaments mittels eines offenen Briefes anzuschreiben. Zentrale Forderung ist die völlige Entfernung der E-Zigarette aus der Tabakproduktrichtlinie nach dem Trilog-Ergebnis, das jede Spur von gesundem Menschenverstand vermissen lässt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, ist die IG-ED e. V. der erste Konsumentenverein deutschsprachiger E-Dampfer. Wir haben keinerlei kommerzielle Interessen – die Tätigkeit der IG-ED e. V. wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie viele Eigenleistungen der Mitglieder getragen.

Wir schreiben Sie hiermit erneut bezüglich des Trilog-Ergebnisses zur TPD2 an und fordern Sie - das Europäische Parlament - auf, nikotinhaltige Produkte (E-Zigaretten) nicht in der Tabakprodukterichtlinie zu regulieren.

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So wie wir den gesetzgeberischen Ablauf verstehen, bedeutet dies, dass Sie in der kommenden Abstimmung über die neue Tabakrichtlinie mit "NEIN" stimmen müssten.

Die Tabakprodukterichtlinie ist - wie am Vorwort zu erkennen - nach dem WHO-FCTC (Framework Convention on Tobacco Control = Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs) ausgerichtet. Das FCTC ist jedoch für nikotinhaltige Produkte nicht verpflichtend. Die hohen Gesundheitsanforderungen, die der Tabakkontrolle zugrunde liegen, können auf nikotinhaltige Produkte nicht angewendet werden. Beweise für Gesundheitsrisiken fehlen völlig und diese können nicht einfach vom Tabak abgeleitet werden (AEUV Artikel 114 Absatz 3).

Für den Umgang mit nikotinhaltigen Produkten gibt es mit der Richtlinie 1999/45 EG und Verordnung (EG) 1272/2008 einen anwendbaren Rechtsrahmen, um Sicherheit zu gewährleisten. Die Darstellung der Gefährlichkeit beim Umgang mit nikotinhaltigen Produkten sollte deutlich objektiver gestaltet werden, damit die schon stattgefundene offizielle Fehlinformation wieder ausgeglichen werden kann.

Wir fordern eine dem Produkt angemessene, unabhängige Regulierung, um Sicherheit und Qualität bei der Verwendung zu gewährleisten und erklären uns nach wie vor bereit, an dieser aktiv mitzuarbeiten.

Dieses Schreiben werden wir öffentlich zugänglich machen.

Mit freundlichem Gruß

Interessengemeinschaft E-Dampfen

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