Das Europäische Parlament entschied am 8.10.2013 gegen eine Arzneimittelregelung für E-Zigaretten. Ist damit der Krieg gewonnen - oder nur eine Schlacht?
Am 8.10.2013 beschloss das Europäische Parlament in Straßburg, dass die E-Zigarette nicht im Rahmen der neuen Tabakrichtlinie zum Arzneimittel werden soll.
Natürlich ist dieser Beschluss ein großer Fortschritt und ein Riesenerfolg für die Dampfer. Vor einigen Wochen wäre dieses Abstimmungsergebnis noch fast undenkbar gewesen. Wir danken allen, die an diesem Erfolg mitgearbeitet haben. Hierzu zählen auch die beteiligten Politiker von EPP und ALDE, die sich offensichtlich ihren gesunden Menschenverstand und ihre Objektivität bewahrt haben.
Der vorliegende Beschluss spiegelt wider, was zum augenblicklichen Zeitpunkt möglich war - aber unser Kampf geht weiter und muss zwingend den "Rat der Europäischen Union", also die Fachminister der Mitgliedsstaaten, mit einschliessen.
Realität ist: eine abschliessende Beurteilung ist derzeit noch nicht seriös möglich. Ferner wird dies nicht das letzte Wort sein, sondern die vom EP beschlossene TPD2 muss entsprechend des europäischen Gesetzgebungsverfahrens auch vom Ministerrat abgesegnet werden. Dieser vertrat aber bisher - zuletzt geäußert im Juni 2013 - bezüglich E-Dampfe den Arzneimittel-Standpunkt.
Die E-Dampfe darf nicht in der TRL geregelt werden, sie ist kein Tabakprodukt und von ihr geht keine Gefahr aus, die in irgendeiner Form "gebannt" werden müsste. Durch eine Regelung in der TRL sind der Ideologie der WHO auch gegenüber der E-Dampfe Tür und Tor geöffnet. Ferner werden die einschlägigen Politiker ermuntert, weitere Einschränkungen unter dem Vorwand sogenannter Nichtraucherschutzgesetze anzustreben.
Die geforderten Warnhinweise sind völlig übertrieben und ihre Aussagen unwahr. Das Suchtpotenzial von Nikotin ohne Tabak muss vor einschränkenden Maßnahmen bewiesen werden. Es gibt eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Studien, die das Gegenteil nahelegen.
Auf der Werbe-Homepage von "Nicorette" steht übrigens in der FAQ zu lesen, dass das Nikotin in diesen Produkten nicht süchtig macht, da es ohne Tabak "verabreicht" wird. Ob die Politik uns diesen Widerspruch zu ihren Gesetzesvorhaben erklären kann? Man lasse sich die Antwort auf die entsprechende Frage auf der Zunge zergehen: http://www.nicorette.de/tipps-und-tests/faq
Woher kommt das Limit von 30mg/ml? Wurde ein Orakel befragt oder wurde gewürfelt? Wir wissen es nicht.
Die Auswirkung einiger Regelungen kann derzeit kaum jemand voraussagen, vermutlich nicht einmal die Verfasser selbst. Dazu gehören die geforderten Emissionsmessungen sowie Handelseinschränkungen.
Lasst uns den Erfolg vom 8.10. 2013 zum Ansporn nehmen, optimistisch und mit frischer Energie weiter für eine freie und fair behandelte E-Dampfe zu kämpfen! Ziel muss eine eigene Regelung für die E-Dampfe sein, vorzugsweise auf Basis bereits vorhandener Eu-Vorschriften.
2 Gedanken zu „Fauler Kompromiss oder Sieg der Vernunft?“
Bezüglich Handelsbeschränkung konnte ich bis jetzt keine faktischen Informationen finden, wie dies bei Versand ins EU Ausland (bsp. Schweiz) aussieht. In der Schweiz ist der Verkauf von nikotinhaltigen Liquids an Endverbraucher nicht erlaubt, jedoch der private Import von 150ml/60Tage (unabhängig der Nikotinstärke) zugelassen. Sollte es für die Händler in der EU nicht mehr möglich sein, z.B. in die Schweiz zu liefern, wäre der komplette Schweizer Markt trocken gelegt. Ich wäre dankbar, wenn dies jemand mit entsprechend juristischem Fachwissen klar stellen bzw. zumindest Licht ins Dunkel bringen könnte.
Ich möchte mich an dieser Stelle mal ganz herzlich, für Euer Engagement und Euren unermüdlichen Kampf, zum Erhalt der eZigarette, bedanken. Ihr habt meinen tiefempfundenen Respekt!!!